Abrechnungs-Tipp Nageltrepanation

Praxisführung Autor: G. Bawidamann

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Die Versorgung eines subungualen Hämatoms durch Nageltrepanation wird in keiner Leistungslegende erwähnt. Wie kann sie abgerechnet werden?

Frage: Gelegentlich kommen Patienten zu mir in die Praxis, welche sich den Finger gequetscht und dabei ein subunguales Hämatom zugezogen haben. In der Regel verschaffe ich hier schnell Linderung, indem ich (nach Desinfektion des Nagels) mit einer Gelben Nadel mittels vorsichtigen Drehens mit leichtem Druck in den Nagel zwei bis drei Löcher steche, durch welche das Blut (oder bei älterer Verletzung das Sekret) austreten kann. Doch zur Abrechnung suche ich in der GOÄ vergebens eine entsprechende Ziffer.

Die GOÄ-Ziffer 2 033, die ansehnliche 33,52 Euro erbringen würde, kommt ja wohl nicht in Frage, da sie ausdrücklich die „Extraktion eines Finger-/Zehennagels“ erfordert, was ich zur Schonung des Patienten ja gerade nicht durchführe. Was kann ich ansetzen?

Antwort: Es ist richtig, dass die Extraktion des Nagels hier nicht stattfindet, also auch nicht abgerechnet werden kann. Da die Wundversorgungsziffern alle eine Naht erfordern, kommen sie auch nicht in Betracht. Es bleibt zur Abrechnung des oben beschriebenen Vorgehens nur die GOÄ-Ziffer 2 000 („Erstversorgung einer kleinen Wunde“), die mit 9,38 Euro bewertet ist.

Im EBM findet sich das nämliche Problem, nämlich die fehlende Erwähnung der Nageltrepanation in einer Leistungslegende. Daher kommt hier auch nur die Ziffer 02 300 in Frage, die einen operativen Eingriff von bis zu fünf Minuten Dauer beschreibt und keine Naht erfordert. Bewertet ist sie mit 5,85 Euro.


Autor:
Facharzt für Allgemeinmedizin
93152 Nittendorf

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2015; 37 (2) Seite 64
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.