Neuer EBM: reduzierte Prüfzeiten - endlich Luft im Quartalsprofil
Während große Versorgerpraxen dank der neuen Gesprächsziffer ihr Tagesprofil im Auge behalten sollten, offenbart der neue EBM auch mal einen positiven Aspekt: Insgesamt haben sich die EBM-Prüfzeiten, die neu definiert wurden, reduziert.
Daraus resultiert, dass Ärzten weniger Stunden im Quartalsprofil angerechnet werden bzw. die Gefahr einer Plausi-Prüfung geringer wird, sagt Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführer der AAC GmbH. Das schenkt einigen Praxen auch Luft im Budget.
Viele Hausärzte plagt das Thema Prüfzeit, so die Erfahrung von Abrechnungsexperte Dr. Lübben. Gerade große Versorgerpraxen haben in der Vergangenheit häufig die Obergrenze der Quartals-Prüfzeit von 780 Stunden überschritten. Dann droht eine Plausibilitätsprüfung.
Selbst Ärzte, die die wirtschaftliche Leistungserbringung darlegen könnten, scheuen jedoch diese zeitaufwendige Extraarbeit. Um die Prüfgrenzen einzuhalten, streichen manche Ärzte genervt sogar tatsächlich erbrachte Leistungen.
Ein betriebswirtschaftlich kontraproduktives Vorgehen, meint Dr. Lübben, welches zudem das Ansinnen der KBV, den tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung auch anhand der abgerechneten Leistungsmenge zu dokumentieren, verhindert. Aber wer einmal ein solches Prüfverfahren mitgemacht hat, kann diese Vorgehensweise mehr als nachvollziehen.
Prüfzeiten im neuen EBM im Schnitt um 15 % niedriger
Diesbezüglich können Ärzte vom neuen EBM profitieren, sagt Dr. Lübben. Denn insgesamt wurden die Prüfzeiten im Schnitt um 15 % reduziert. Das gilt selbst dann, wenn die neue Gesprächsziffer bis zur Obergrenze angesetzt wird (bei 50 % der Behandlungsfälle einmal). Summa summarum können Ärzte mit einem Minus bei ihrem Quartalsprofil je nach Praxisgröße von 50 bis 80 Stunden ausgehen.
Eine große Brandenburger Hausarztpraxis mit 1680 Scheinen beispielsweise, die mit 799 Stunden Quartalsprofil immer wieder zittern musste, so Dr. Lübben, kann mit dem neuen EBM aufatmen. Denn die Profilzeiten summieren sich hier nur noch auf 680 Stunden im Quartal.
Budget nicht ausgeschöpft? Einbußen beim Honorar!
Aber es gibt auch einen Wermutstropfen: Durch den neuen EBM reduziert sich nicht nur das Zeitvolumen, sondern auch die Punktmenge der abgerechneten Leistungen. Die Auswirkungen auf das Honorar sind bei einer Praxis, die bisher ihr abgerechnetes Budget deutlich überschritten hat, weniger erheblich als bei einer Praxis, die ihr Budget gerade erreicht oder nur knapp überschritten hat. Diese Praxis unterschreitet jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit ihr Budget – hier kommt es also zu Honorareinbußen, warnt der Abrechnungsexperte.
Sein Tipp lautet: Mit einer leichten Steigerung bestimmter Vorsorgeleistungen, der Psychosomatik und der Abrechnung der geriatrischen Versorgung kann der Arzt gegensteuern und die Unterschreitung wieder auffangen oder sogar ein Honorarplus erwirtschaften. Die EBM-Nr. 03360 (Geriatrisches Basisassessment) befindet sich (bis auf Bayern und Schleswig-Holstein) im freien Leistungsbereich.
Und was häufig auch vergessen wird: DMP unterliegen keinen oder nur geringfügigen Prüfzeiten. Dr. Lübben: „Bitte werfen Sie auch aus diesem Aspekt heraus ein besonderes Augenmerk auf die DMP.“