Abrechnungs-Tipp Neues vom ärztlichen Bereitschaftsdienst

Praxisführung Autor: Dr. med. Gerhard Bawidamann

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Seit 01.01.2015 gelten rückwirkend neue, nicht ganz unkomplizierte Regelungen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst, mit denen sich der Hausarzt beschäftigen muss.

Einfach zu merken ist der Wegfall der Zuschläge 01211, 01215, 01217 und 01219. Somit wird jeder Kontakt mit dem Patient künftig nur mehr mit einer Ziffer abgerechnet statt mit deren zwei.

Die wichtigste Ziffer für den Bereitschaftsdienst ist künftig die

01212 Notfallpauschale 20,03 €

Sie ist anzusetzen an Samstag/Sonntag/Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12 jeweils ganztags, an anderen Tagen von 19 Uhr bis 7 Uhr anderntags (beispielsweise am Freitagabend oder während der Woche, wenn ein organisierter Bereitschaftsdienst eingerichtet ist). Die 01212 ist somit die „Standardziffer“ für den Patientenkontakt im Organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst am Wochenende.

Daneben existiert für den persönlichen Kontakt noch die Ziffer

01210 Notfallpauschale 13,05€

Sie gilt von 7 Uhr bis 19 Uhr außer am Samstag/Sonntag/Feiertag sowie am 24.12. und 31.12. Sie ist also anzusetzen beim ersten persönlichen Kontakt im Bereitschaftsdienst, wenn die 01212 nicht möglich ist: beispielsweise am Mittwoch oder Freitag von 13 Uhr bis 19 Uhr, wenn ein Bereitschaftsdienst zu diesen Zeiten organsiert ist. Auch an anderen Werktagen ist die Ziffer vor 19 Uhr abzurechnen, wenn ein Bereitschaftsdienst eingerichtet ist.

Diese Ziffern können nicht nebeneinander im gleichen Fall abgerechnet werden, auch wenn sich mehrere persönliche Patientenkontakte ergeben (beispielsweise am Samstag und Sonntag jeweils Neuraltherapie bei Lumbago). Auch bei mehreren Kontakten an verschiedenen Wochenenden im gleichen Quartal ist der Ansatz nur einmal möglich. Es kann auch nur eine der beiden Ziffern im Quartal angesetzt werden.

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2015; 37 (4) Seite 55
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.

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