Arzt und Recht Rechtsschutz in der Arztpraxis

Praxisführung Autor: Werner Enzmann

© M. Schuppich _Fotolia

Die rechtlichen Risiken eines niedergelassenen Arztes sind zahlreich. Sie reichen vom Vorwurf eines Behandlungsfehlers bis zum Streit mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, die finanziellen Gefahren einer juristischen Auseinandersetzung aufzufangen.

Heute ist es eher unwahrscheinlich, als Arzt im Laufe des Berufslebens nicht irgendwann in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden. Seien es die immer detaillierteren Vorgaben des ärztlichen Berufs- und des Arbeitsrechts, seien es die anspruchsvolleren und in zunehmendem Maße selbst rechtsschutzversicherten Patienten, bei denen die Hemmschwelle gegenüber einer Klage niedriger ist als in früheren Zeiten – Rechtsstreitigkeiten werden immer häufiger und aus immer kleineren Anlässen geführt.

Schon als angestellter Arzt gilt es sich dagegen abzusichern. Wesentlich größere Risiken trägt allerdings ein Praxisinhaber, der nicht nur in seiner Rolle als Arbeitgeber verklagt werden kann, sondern auch für Schäden geradestehen muss, die seine Mitarbeiter verursacht haben.

"Mediziner tragen jeden Tag Verantwortung für die Gesundheit anderer Menschen. Es ist für sie also besonders wichtig, bei ihrer Arbeit voll bei der Sache sein zu können – ohne rechtliche Sorgen", sagt daher Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von ROLAND Rechtsschutz. Deshalb bietet der Rechtsschutz-Spezialist eine auf diese spezielle Zielgruppe zugeschnittene Absicherung an.

Basisabsicherung greift bei Rückforderungen der KV

Der Basisschutz für niedergelassene Ärzte besteht aus den Einzel-Bausteinen Firmen- und Verkehrs-Rechtsschutz. Damit sind Praxisinhaber auf der sicheren Seite, wenn es wegen der Kündigung von Angestellten zu einem Rechtsstreit kommt oder wenn die Kassenärztliche Vereinigung Vorschüsse zurückfordert, weil die verordnete Behandlung unwirtschaftlich sei. Der Verkehrs-Rechtsschutz greift unter anderem, wenn der Arzt nach einem Unfall Schmerzensgeld vom Gegner fordert.

Rechtsschutz für Verträge und im Internet

Diese Grundabsicherung kann um den Zielgruppen-Baustein "Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilberufe" erweitert werden. Darin ist unter anderem der Rechtsschutz bei vertraglichen Auseinandersetzungen enthalten. Wird beispielsweise ein medizinisches Gerät defekt geliefert und der Hersteller möchte keinen Ersatz leisten, dann kann sich der Arzt ohne eigenes Kostenrisiko zur Wehr setzen. Gleiches gilt, wenn ein Patient seine Rechnung für eine Privatleistung nicht bezahlt.

Auch diffamierende Einträge im Internet werden immer mehr zu einem Problem für Ärzte. Deshalb enthält der Zielgruppen-Baustein zudem einen Reputations-Service: Die Versicherung zahlt für einen Rechtsanwalt, der den Absender des Kommentars oder den Betreiber der Website auffordert, die rufschädigenden Inhalte zu löschen.

Darüber hinaus stehen niedergelassenen Ärzten auf Wunsch bis zu acht weitere Bausteine zur Verfügung, mit denen sich unter anderem strafrechtliche Risiken oder der private Lebensbereich absichern lassen.

Quelle: Roland Rechtsschutzversicherung

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2016; 38 (18) Seite 92
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.