Der Businessplan Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit

Praxisführung Autor: Björn Sievers

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Trotz vielfältiger Möglichkeiten der Niederlassung gehen diesen Schritt gerade in der hausärztlichen Versorgung tendenziell immer weniger Ärzte. Die Medien sprechen bisweilen auch von der sogenannten Generation Y: Jenen nach 1980 Geborenen, denen freie Zeit wichtiger ist als die Arbeit und die es scheuen, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen, und sich aufgrund dessen lieber anstellen lassen. Dabei ist der Weg in die Selbstständigkeit gar nicht so risikoreich – wenn man es sorgfältig plant. Wie die ersten Schritte, nämlich die Erstellung eines Business-Plans, aussehen können, zeigt unser Experte.

Selbstständigkeit bedeutet immer auch unternehmerisches Risiko. Gleichwohl können diese Risiken im Vorwege deutlich reduziert werden, sofern der Weg in die Selbstständigkeit professionell vorbereitet und begleitet wird. Schließlich werden gerade Themen wie Wirtschaft, Steuern oder Personal weder im Studium noch im Krankenhausalltag gelehrt.

Der Business-Plan

Die Gründung oder Übernahme einer Praxis führt nicht unmittelbar zum Erfolg. Denn jede Praxisgründung/-übernahme ist einzigartig. Daher sollte vor Beginn der Selbstständigkeit ein sorgfältiger Business-Plan unter Berücksichtigung von Steuergestaltungsmöglichkeiten erstellt werden. Grundsätzlich sollte der Business-Plan zwei Abschnitte enthalten: die Kosten der privaten Lebensführung sowie die erwarteten Liquiditätsüberschüsse aus der selbstständigen Tätigkeit. Im Übrigen kann ohne Business-Plan keine optimale Finanzierung des Praxiskaufpreises gefunden werden und die Vorteilhaftigkeit der geplanten Investition ließe sich nicht beurteilen.

1. Kosten der privaten Lebensführung

Im ersten Schritt sind sämtliche Kosten der privaten Lebensführung zum gegenwärtigen Zeitpunkt, aber auch für die kommenden 5–7 Jahre zu ermitteln. Neben den bekannten, gegenwärtigen Ausgaben spielen hier auch Themen wie privater Immobilienerwerb und Gründung einer Familie eine wichtige Rolle. Auf diese Weise identifizieren Sie zunächst Ihren privaten Liquiditätsbedarf.

2. Ermittlung der Einzahlungsüberschüsse aus der Arztpraxis

Sind die Ausgaben der privaten Lebensführung ermittelt, ist im zweiten Schritt für das Investitionsobjekt Arztpraxis oder Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft eine Planungsrechnung für denselben Zeitraum zu erstellen. Zu berücksichtigen sind sämtliche erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Bei der Übernahme einer Praxis oder eines Anteils daran dienen z. B. die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der vergangenen Jahre als Basis, die kritisch analysiert werden müssen.

Einnahmen, die personengebunden sind, werden dem Erwerber der Arztpraxis nicht zufließen können und reduzieren damit den wirtschaftlichen Erfolg. Dies sind zum einen steuerliche Korrekturposten wie der Privatnutzungsanteil eines betrieblichen PKW oder Vergütungen aus Vortragsveranstaltungen und vieles mehr. Diese Einnahmen sind für die Planungsrechnung und im Übrigen auch für Kaufpreisverhandlungen zu eliminieren. Gleichwohl sind auch Kosten zu eliminieren, die nicht unmittelbar durch den Praxiserfolg verursacht werden, wie zum Beispiel Kosten aus der Nutzung eines PKW. Sind alle Einnahmen und Kosten identifiziert, die nicht übertragbar sind oder nicht aus der originären Heilbehandlung resultieren, können Sie den tatsächlichen Praxiserfolg unter Berücksichtigung vieler weiterer Planungsprämissen ermitteln.

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass Sie als Existenzgründer zu Beginn die Auszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nur zeitlich verzögert erhalten werden. Die KV zahlt zunächst nur monatliche Abschläge für die Behandlung der gesetzlich versicherten Patienten. Die tatsächliche Quartalsabrechnung kann jedoch erst nach Ablauf von 3 Monaten erfolgen, deren Auszahlung erst nach Ablauf von weiteren 3 Monaten. Insofern muss die Praxis aufgrund der nachgelagerten Vergütung in den ersten 6 Monaten auf einen Großteil der Einnahmen (=Liquidität) verzichten und gleichzeitig aber die laufenden Kosten der Praxis zahlen. Diese Liquiditätslücke sollte unbedingt in der Planungsrechnung Berücksichtigung finden. Daher empfiehlt es sich insbesondere für das erste Jahr der Selbstständigkeit eine monatsgenaue Betrachtung der erwarteten betrieblichen und privaten Ein- und Auszahlungen vorzunehmen.

3. Steuer- und Finanzplanung

Sind die erwarteten Liquiditätsüberschüsse insgesamt ermittelt, schließt sich die Steuer- und Finanzplanung an. Ein häufiger Irrglaube ist, dass sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Gründung einer Praxis unmittelbar zum Zeitpunkt der Zahlung das steuerliche Ergebnis reduzieren. Der Praxiskaufpreis wird in einen materiellen Anteil für den Erwerb des Praxisinventars und einen immateriellen Anteil für den Erwerb des Patientenstamms aufgespalten. Die Steuer unterstellt, dass sich die Investitionen über einen längeren Zeitraum als nur über 12 Monate wirtschaftlich verbrauchen. Daher werden die Anschaffungskosten steuerlich auf mehrere Jahre verteilt. Hier besteht jedoch erheblicher steuerlicher Gestaltungsspielraum.

Die erwartete Steuerlast ist in die Planungsrechnung pro Jahr zu integrieren, da erst zu diesem Zeitpunkt eine verlässliche Einschätzung darüber erfolgen kann, ob die Darlehenstilgung möglich wäre. Die Berechnung unterschiedlicher Szenarien und Finanzierungsmodelle einschließlich der erwarteten Steuerzahllast ist unerlässlich, um die optimale Finanzierungsstruktur ermitteln zu können.

Des Weiteren ist bereits bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, dass das Kaufobjekt ausreichend beschrieben wird. Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer muss transparent beschrieben werden, welche Vermögenswerte (und ggf. auch Verbindlichkeiten) übertragen werden sollen. Die steuerliche und rechtliche Durchsicht des Praxisübergabevertrages ist sehr zu empfehlen.

Die Anschaffungskosten für den Erwerb einer Arztpraxis können steuerlich über einen längeren Zeitraum als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Steuerersparnis sollte unmittelbar zur Tilgung der betrieblichen Darlehen aus der Kaufpreisfinanzierung verwendet werden.

Beispiel:

Der Kaufpreis für eine Arztpraxis beträgt insgesamt € 200.000,00. Die steuerliche Abschreibung soll annahmegemäß über einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 30 % pro Jahr beträgt die jährliche Steuerersparnis damit € 12.000,00, insgesamt € 60.000,00.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Finanzamt die steuerliche Abschreibung der Anschaffungskosten versagen mit der Folge, dass die im obigen Beispiel berechnete Steuerersparnis verwehrt wird. Diese und weitere Risiken können bei vorausschauender Planung und steuerlicher Beratung allerdings kompensiert werden.

4. Steuernachzahlungen: Vermeidung der Liquiditätsfalle

Als angestellter Arzt wird die Lohnsteuer monatlich direkt durch den Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt. Die Lohnsteuer stellt eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Selbstständige zahlen aber keine Lohnsteuer. Das Finanzamt setzt Steuervorauszahlungen quartalsweise auf Basis des erwarteten Praxisgewinns fest. Diese Schätzung ist fortlaufend zu überwachen, damit der Existenzgründer einen Überblick über potenzielle Steuernachzahlungen erhält.

Der Weg in die Selbstständigkeit: Weitere wertvolle Tipps für eine geschickte Planung

  • Die geschickte Kombination privater Immobiliendarlehen mit betrieblichen Praxisdarlehen kann zu einer schnelleren Tilgung privater Kredite unter Ausnutzung steuerlicher Vorteile führen.
  • Ärzte unterliegen in der Regel der Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk. Viele Versorgungswerke bieten Existenzgründern die Möglichkeit, die Pflichtbeiträge in den ersten Jahren zu reduzieren, um in der Anfangsphase die Liquidität zu schonen.
  • Nicht jede vermeintlich betrieblich abgeschlossene Versicherung führt auch zum Betriebsausgabenabzug. Versichert werden können viele Risiken, wobei das Finanzamt zwischen sogenannten Sach- und persönlichen Risiken differenziert. Sachrisiken sind zum Beispiel Haftpflichtfälle oder die Absicherung des Inventars gegen Feuer oder Sturm. Die Versicherungsprämien können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Absicherung persönlicher Risiken wie zum Beispiel der eigene Ausfall bei Krankheit wird durch die Finanzämter nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen.
  • Als Darlehenssicherheiten verlangen Banken in der Regel den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Unter Berücksichtigung der persönlichen Situation kann ein sogenannter "Über-Kreuz"-Abschluss sinnvoll sein. Der Nichtunternehmer-Ehegatte schließt eine Risikolebensversicherung auf das Leben des Unternehmer-Ehegatten ab. Im Todesfall kann die Gestaltung Erbschaftsteuer reduzieren bzw. vermeiden.
  • Ist der Erwerb einer Praxisimmobilie geplant, kann der Erwerb durch den Nichtunternehmer-Ehegatten und anschließende Vermietung an die Arztpraxis zu einer deutlichen Steuerreduktion führen. Rechtliche Besonderheiten sind jedoch zu berücksichtigen.

Fazit

Der Weg in die Selbstständigkeit kann durch vorausschauende Planung und eine geschickte steuerliche Gestaltung erfolgreich beschritten werden. Die Planung sollte mit einem zeitlichen Vorlauf von 2–3 Jahren erfolgen, um das ideale Investitionsobjekt zu identifizieren und die Steuer- und Finanzplanung auf einem sicheren Fundament aufzubauen.


Autor:
Steuerberater, Dipl.-Kfm.,
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)
Partner bei Ackermann,
Meyer & Partner mbB,
21335 Lüneburg

Interessenkonflikte: Der Autor hat keine deklariert

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (11) Seite 70-72
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.