Homöopathie praktizieren Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

Praxisführung Autor: Yvonne Schönfelder

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Für Ärzte, die Homöopathie praktizieren möchten, führt der Weg über den Erwerb der Zusatzbezeichnung bei den Landesärztekammern. Zur Vertiefung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ein Homöopathie-Diplom zu absolvieren. Welche Anforderungen werden für beide Möglichkeiten an die Ärzte gestellt?

(Muster-) Weiterbildungsordnung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie

Weiterbildungsziel: Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.


Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung


Weiterbildungszeit:

  • 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Homöopathie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Homöopathie


Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • dem Therapieansatz der Homöopathie
  • der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel
  • der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Behandlung
  • der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip
  • der strukturierten homöopathischen Erstanamnese und Folgeanamnesen
  • der Indikationsstellung, der Durchführung und den Grenzen homöopathischer Behandlung
  • der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation und Differenzialdiagnose unter Zuhilfenahme verschiedener Repertorien und Arzneimittellehren
  • der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung der Reaktion und Begründung für einen Wechsel des Mittels oder der Potenz
  • der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf


Auszug aus der MWBO der Bundesärztekammer 2003 in der Fassung vom 28.6.2013. Abweichungen in den Weiterbildungsordnungen der jeweils zuständigen Landesärztekammern sind möglich.



Immer wieder kämpfen homöopathisch ausgerichtete Ärzte damit, fälschlicherweise als "Heilpraktiker" bezeichnet zu werden. Dabei ist der Unterschied klar definiert. Die Hufelandgesellschaft, der Dachverband der Ärztegesellschaften für Naturheilverfahren und Komplementärmedizin, äußert sich in ihrem "Faktenpapier zur Homöopathie" zu dieser Abgrenzung eindeutig [1]: "Homöopathische Ärzt*innen sind staatlich approbierte Ärzt*innen, die ergänzend zu ihrer Qualifikation in der konventionellen Medizin auch homöopathische Kompetenzen in einer Zusatzausbildung erworben haben, die mit einer Prüfung vor der Ärztekammer abgeschlossen wird. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur Leistungen homöopathischer Ärzt*innen, nicht die der Heilpraktiker*innen. Als Heilpraktiker*in wird bezeichnet, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Ärzt*in approbiert zu sein."

Erwerb der Zusatzbezeichnung

Der Weg zur Homöopathie führt über den Erwerb der Zusatzbezeichnung. Rechtsverbindlich ist für die Ärztinnen und Ärzte die Weiterbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammer, deren Mitglied sie sind. Diese lehnen sich sehr eng an die (Muster-) Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer an (s. Kasten), können aber in Details abweichen. So muss z. B. in manchen, aber nicht in allen Bundesländern die Ausbildung mit einer Prüfung bei der Landesärztekammer abgeschlossen werden. Die genauen Inhalte der Weiterbildung können dem (Muster-) Kursbuch Homöopathie entnommen werden, das die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) herausgegeben hat [2]. Hier erfährt man, dass die vorgeschriebenen 160-Stunden-Kurse (s. Kasten) in vier Blöcken (A bis D) à 40 Stunden in mindestens 24 Monaten abgeleistet werden müssen. Inhaltlich sind die Blöcke in die vier Themen therapeutische Grundlagen, Symptomlehre, Arzneifindung und Verlaufsbeobachtung bei chronischen Krankheiten gegliedert. Die Kosten für ein Modul der Reihe A–D belaufen sich durchschnittlich auf ca. 450 €, für die Fallseminare ist mit ca. 10 € pro Zeitstunde zu rechnen. Die Preise können je nach Kursanbieter variieren.

Vertiefung durch ein Diplom

Als Aufstockung zu der Zusatzbezeichnung und um ein höheres Qualitätsniveau zu erreichen, bietet der bereits genannte DZVhÄ das Homöopathie-Diplom an. Anlass für dessen Einführung war, dass nach Meinung des DZVhÄ die Weiterbildungszeit in der 2003 aktualisierten MWBO so weit reduziert wurde, dass es den Ärzten nicht mehr möglich sein könne, das komplette Wissen zum homöopathischen Heilen der chronischen Krankheiten zu erwerben. Die Ausbildung zum Homöopathie-Diplom übersteigt daher die Anforderungen, die für die Vergabe der Zusatzbezeichnung vorgegeben sind. Die beiden Block-Diplom-Kurse E und F ergänzen hier im theoretischen Teil die vier regulären Blockkurse A bis D der Zusatz-Weiterbildung. Eine zusätzliche zwölfmonatige Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten ist hier ersetzbar durch 200 Stunden praktische Weiterbildung in Fallseminaren inklusive Supervision. Im Anschluss an die Weiterbildung ist alle 5 Jahre ein Nachweis kontinuierlicher eigener Fortbildung (mindestens 20 Stunden/Jahr) zu erbringen. Die Absolventen erhalten mit dem Diplom eine Urkunde, werden im Internetportal entsprechend gekennzeichnet und dürfen mit der Bezeichnung "Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte" auf Praxisschildern, Rezeptblöcken etc. werben. Die Kosten der einzelnen Weiterbildungsbausteine des Diploms entsprechen denen der Zusatzbezeichnung.

Literatur:
1. www.hufelandgesellschaft.de/fileadmin/inhalte/dokumente/Faktenpapier_zur_Hom%C3%B6opathie_Endfassung.pdf (letzter Zugriff: 22.2.2018)
2. www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/MKHomoeopathie.pdf (letzter Zugriff: 22.2.2018)

Autorin:
Yvonne Schönfelder


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Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (5) Seite 26-27
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.