Arztbewertungsportale Wer kümmert sich um die Löschung von Einträgen?
Eine Leserin hat ihre Praxis wegen Verzicht auf Zulassung geschlossen, nur ein Post-Briefkasten ist noch vorhanden. Für Verdruss sorgt, dass sie mit ihrer Praxis weiterhin in einem Arztbewertungsportal aufgeführt wird: "Meine Praxis steht wohl ewig in einem Internetportal – so wie sie ohne meine Einwilligung hineingestellt wurde. Mit Namen und Adresse, weltweit lesbar (...). Bei der Kündigung des Praxistelefons wollte sich die Telekom um Eintragslöschung kümmern. Eine Arztpraxis im Internet, die es nicht mehr gibt, ist eine Irreführung für hilfesuchende Patienten. Die Ärztekammern sollten sich um Löschung bemühen – oder soll das noch eine ausreichende Ärzteversorgung vortäuschen?"
Das sagt die Expertin:
Wenn Sie im Internet Ihren Namen googeln, werden Sie erstaunt sein, in wie vielen Arztbewertungs- und sonstigen Adressportalen Sie zu finden sind. Wahrscheinlich haben Sie sich in keinem einzigen davon aktiv eingetragen. Der Eintrag wurde automatisch aus einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis wie z. B. dem Telefonbuch erstellt.
Die Datensätze aktuell zu halten obliegt dabei den jeweiligen Portalbetreibern. Einige reagieren bei Änderungsmitteilungen sehr schnell, andere mit einer Verzögerung von mehreren Monaten und manche gar nicht.
Eine Anfrage bei Jameda, dem größten und bekanntesten Arztbewertungsportal in Deutschland, erbrachte folgende Auskunft: "Eine kurze Nachricht an den Kundenservice, z. B. per E-Mail an kundenservice@jameda.de, genügt. Jameda wird dann über seinen Adressanbieter nachprüfen, ob die Praxis tatsächlich geschlossen wurde, und den entsprechenden Eintrag gegebenenfalls unverzüglich löschen."
Leider ist es zeitlich recht aufwendig, eine Löschung der vielen Einträge auf den unterschiedlichen Portalen zu veranlassen. Auch die Ärztekammern und kassenärztlichen Vereinigungen sehen dies nicht als ihre Aufgabe an. Sie hätten letztendlich auch weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen dazu.
Leider gibt es also für dieses Problem keine befriedigende Lösung. Es obliegt Ihnen selbst, ob Sie zumindest einen Teil dieser Einträge löschen lassen. Sie können dies selbst tun oder einen entsprechenden Dienstleister damit beauftragen.
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Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2016; 38 (5) Seite 69
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.