Kompression Wie abrechnen?

Autor: G. Bawidamann

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Antwort: Es geht um die Abrechnungsmöglichkeit der Ziffer 30 401 EBM, also der „Intermittierenden apparativen Kompressionstherapie“, bewertet mit 3,44 €, im hausärztlichen Bereich.

Die Präambel des Hausarztkapitels im EBM zählt Leistungen auf, die außerhalb dieses Kapitels von Hausärzten angesetzt werden können. Im Punkt 3.1.5 wird hier die Ziffer 30 401 erwähnt, mit dem Hinweis auf das Vorliegen einer entsprechenden Qualifikation.

Als notwendige Qualifikation wird im Kapitel 30.4 "Physikalische Therapie" für die Abrechnung der Ziffer 30 401 u. a. das Vorliegen der Zusatzbezeichnung "PHLEBOLOGIE" genannt.

Damit kann diese Ziffer von Allgemeinärzten mit der Zusatzbezeichnung "PHLEBOLOGIE" abgerechnet werden, was in diesem Fall zutrifft.


Autor:
Facharzt für Allgemeinmedizin
93152 Nittendorf

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2014; 36 (20) Seite 82
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.