Geriatrieleistungen Wie läuft‘s mit den neuen GOPs?

Praxisführung Autor: Peter Schlüter

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Bereits im Juli 2016 trat eine neue Vergütungsregelung für die spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung in Kraft, jedoch gibt es noch immer Verwirrungen und Unklarheiten darüber, wie die neuen Gebührenordnungspositionen (GOPs) abgerechnet werden dürfen und von wem. Hierüber sowie über aktuelle Neuerungen zur Überweisungspflicht geriatrischer Patienten schafft unser Abrechnungsexperte Klarheit.

Für die Abrechnung der spezialisierten geriatrischen Diagnostik und Versorgung wurde zum 1. Juli 2016 der neue Abschnitt 30.13 "Spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung" in den EBM aufgenommen – er findet sich im Abschnitt IV "Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen". Insgesamt gibt es für diesen Bereich sechs neue GOPs, welche in Tabelle 1 zusammengestellt sind.

Die neuen Leistungspositionen sind unter ganz verschiedenen Voraussetzungen berechnungsfähig. Zum einen geht es um Voraussetzungen seitens der Patienten (Art und Schwere der Erkrankung), sowie zum anderen um Voraussetzungen auf der Seite der abrechnenden Ärzte (Qualifikation).

Darüber hinaus tritt zum 1. Oktober 2017 eine weitere Neuerung in Kraft, die das geriatrische Assessment in BAGs und MVZs vereinfacht (s. Kasten).

Änderungen ab Oktober 2017

Der Bewertungsausschuss hat längst überfällige Änderungen mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 beschlossen. Dazu wird in der Präambel des Kapitels 30.13 Punkt 3 geändert bzw. ergänzt – dies bedeutet:
Bis zum 30. September 2017 waren Überweisungen innerhalb einer BAG bzw. eines MVZ nicht möglich. Somit mussten Patienten für das geriatrische Assessment an eine andere Praxis bzw. eine Geriatrische Institutsambulanz überwiesen werden. Das galt auch dann, wenn das geriatrische Assessment in der BAG/dem MVZ durch einen geriatrisch spezialisierten Vertragsarzt hätte erfolgen können. Diese Regelung wurde nun "entschärft": Zur Durchführung und Berechnung der GOPs 30980 und 30981 ist nun keine Überweisung in eine andere Praxis oder Ambulanz mehr erforderlich – die Behandlung kann auch durch einen geriatrisch spezialisierten Arzt innerhalb der BAG oder des MVZ erfolgen. Jedoch muss sich die Notwendigkeit der Durchführung eines weiterführenden speziellen Assessments aus dem zuvor durchgeführten hausärztlich-geriatrischen Basisassessment ergeben haben. Die GOPs 30980 und 30981 werden in diesen Fällen jedoch nur mit dem halben Honorar vergütet. Als Begründung führt der Bewertungsausschuss an, dass die Abstimmung innerhalb einer BAG bzw. eines MVZ einen deutlich geringeren Aufwand verursachen würde.

Voraussetzungen seitens der Patienten

Die Voraussetzungen seitens der betreffenden Patienten entsprechen im Grunde denjenigen, die auch für die bekannte hausärztliche geriatrische Versorgung nach denGOPs 03360 (hausärztliches geriatrisches Assessment) und 03362 (geriatrische Betreuung) gefordert sind, mit der Vorgabe, dass der Schweregrad des geriatrischen Versorgungsbedarfs für die neuen GOPs entsprechend höher einzustufen ist. Die Altersgrenze der Patienten ist aber gleich geblieben: "Mit Beginn des 71. Lebensjahrs", was gleichbedeutend ist mit "vollendetem 70. Lebensjahr". Jedoch muss im Gegensatz zur hausärztlich geriatrischen Versorgung für die spezialisierte geriatrische Versorgung nicht nur mindestens ein weiteres definiertes geriatrisches Syndrom vorliegen, sondern mindestens zwei.

Voraussetzungen seitens der Ärzte

Die Voraussetzungen für die geriatrische Qualifikation der Ärzte sind in Anlage 1 zu § 1 der Vereinbarung nach § 118a SGB V festgelegt. Die Abrechnung der neuen Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik und Versorgung muss unter Vorlage der entsprechenden Qualifikationsvoraussetzungen (s. Tabelle 2) bei der zuständigen KV beantragt werden. Hierzu sollten Sie Kontakt mit Ihrer KV aufnehmen und nach dem geforderten Prozedere der Beantragung sowie den geforderten Unterlagen fragen.

Der Knackpunkt der GOP 30988

Da die GOP 30988 als Zuschlag zum geriatrischen Betreuungskomplex nach GOP 03362 gilt, muss Letzterer also im Quartal schon erbracht und abgerechnet sein, um die GOP 30988 anführen zu können. Weiterhin kann die Abrechnung der GOP 30988 nur durch Hausärzte erfolgen und ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Zum einen muss das weiterführende geriatrische Assessment nach GOP 30984 durchgeführt worden sein. Das bedeutet, dass der Patient einem entsprechend qualifizierten geriatrischen Arzt vorgestellt worden sein muss, der die entsprechende Leistung erbracht hat. Zum anderen muss die GOP 30988 in einem Zeitraum von maximal vier Wochen nach Durchführung des weiterführenden geriatrischen Assessments nach GOP 30984 berechnet werden.

Wer darf was abrechnen?

Für die Abrechnung der neuen geriatrischen Leistungspositionen werden zwei Gruppen von Ärzten unterschieden:

  1. Ärzte, die die spezialisierte geriatrische Versorgung veranlassen, und
  2. Ärzte, die die spezialisierte geriatrische Versorgung durchführen.

Die Erbringung der Leistungen nach der GOP 30984 ist zwingend gekoppelt an das Vorliegen einer Überweisung seitens des Arztes, der das geriatrische Assessment (GOP 03360) bzw. die Abklärung vor der Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments (GOP 30980) vorgenommen hat.

Für Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereiches sind die GOPs 30980 und 30988 ohne besondere Zusatzqualifikation bzw. Abrechnungsgenehmigung berechnungsfähig. Welche Arztgruppen welche der neuen Leistungspositionen berechnen dürfen und unter welchen Voraussetzungen, ist in Tabelle 3 zusammengefasst.


Autor:
Arzt für Allgemeinmedizin
76684 Tiefenbach
www.vita-lco.de

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (16) Seite 88-92
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.

Tabelle 1 Tabelle 1
Tabelle 2 Tabelle 2
Tabelle 3 Tabelle 3