25 Euro für neuen Laborwert
Für die Abrechnung der neuen Ziffer ist es unerheblich, ob BNP oder NT-pro-BNP bestimmt werden. Wird beides nebeneinander bestimmt, ist die Ziffer nur einmal berechnungsfähig. Das ergibt sich aus der Formulierung „und/oder“.
Zum 1. Juli werden aber auch etliche Laborwerte aus dem EBM gestrichen. Sie wandern in einen neuen Anhang 4 des EBM. Was da drinsteht, darf nicht mehr abgerechnet werden – auch nicht als „ähnliche Untersuchungen“.
Nach Einschätzung von MT-Autor Allgemeinarzt Dr. Gerhard Bawidamann sind die meisten dieser Werte für Hausärzte aber ohnehin nicht relevant. Mit zwei Ausnahmen: die Schilddrüsenhormone nach den EBM-Nrn. 32098 und 32099 und der Rheumafaktor nach Nr. 32129. Für die…
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