Abrechnung: Gemeinschaftspraxen werden klar bevorteilt
Seit dem 1. Oktober 2008 gilt wie berichtet eine EBM-Laborreform. Wie erläutert, erhält der Wirtschaftlichkeitsbonus nach EBM-Nr. 32001 eine größere Bedeutung, da Praxen und MVZ, die Mitglieder einer Laborgemeinschaft (LG) sind, mit über die LG bezogenen Parametern des Kapitels 32.2 des EBM keine Gewinne mehr machen können. Denn nun rechnet die LG direkt mit der KV ab und erhält nur die tatsächlichen Kosten erstattet, die der KV nachzuweisen sind. Gewinnmargen pro Parameter gibt’s nicht mehr.
Bonus für Hausärzte aufgewertet
Daher wird es wieder interessant, den Wirtschaftlichkeitsbonus nach EBM-Nr. 32001 durch wohlüberlegtes Anfordern von Werten zu sichern. Zudem wurde er für…
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