Top: die ostdeutsche Einzelpraxis

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Michael Reischmann

Einzelpraxen sind für ihre Inhaber rentabler als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Einzelpraxen sind für ihre Inhaber rentabler als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). © Fotolia/ArtFamily

Die Analyse der Kos­tenstruktur von Arztpraxen des Statistischen Bundesamtes lässt sich gut für Vergleiche mit der eigenen Praxis nutzen. Eine zentrale Zahl ist z.B. der „Reinertrag“ (Einnahmen minus Praxiskosten) je Praxisinhaber. Der betrug 2015 bei Allgemeinärzten 167 000 Euro.

Die Kostenstrukturanalyse des Statistischen Bundesamtes, die auf einer repräsentativen Stichprobe basiert, hat Tradition. Das erklärt vielleicht auch, warum noch immer separate Zahlen für das „frühere Bundesgebiet“ und die „neuen Länder und Berlin-Ost“ ausgewiesen werden. Die besagen z.B., dass eine durchschnittliche ostdeutsche Hausarzt-Einzelpraxis 2015 trotz geringerer Einnahmen (314 000 Euro) als im Westen (321 000) dank geringerer Aufwendungen (128 000 vs. 153 000 Euro) den höheren Reinertrag erzielt: nämlich 186 000 statt 168 000 Euro. Fallzahlen und Arbeitszeiten fehlen allerdings in diesem Vergleich.

Einzelpraxen sind auch für ihre Inhaber rentabler als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) – jedenfalls gemessen an den amtlichen Durchnittszahlen. Im Fall der Allgemeinärzte weisen die Statistiker (für ganz Deutschland) einen Reinertrag je Praxisinhaber von 172 000 Euro in Einzelpraxen aus und 161 000 Euro für BAG-Ärzte.

Anteil der Kassenabrechnung liegt zwischen 80 und 90 %

Ob das daran liegt, dass hausärztliche Einzelkämpfer einen höheren Einnahmenanteil aus der Privatabrechnung aufweisen als die BAGs? Für die Einzelpraxen beziffert das Amt den „Privat“-Anteil an den Einnahmen aus selbstständiger Arzttätigkeit mit 17,4 % und den „Kassen“-Anteil mit 80,7 %. Bei den Hausarzt-BAGs sind es 10,8 % bzw. 87 %.

Größter Kostenblock in Hausarztpraxen sind die Personalausgaben. Für sie sind im Schnitt 25,7 % der Praxiseinnahmen aufzuwenden (davon 20,4 % für Bruttoentgelte und 4,5 % für gesetzliche Sozialabgaben). Weitere Sachaufwendungen, etwa für gemietete Praxisräume (3,6 % der Einnahmen) oder Abschreibungen auf die Praxiseinrichtung (1,8 %) wirken da übersichtlich. Insgesamt machen die Aufwendungen durchschnittlich 43,8 % der Einnahmen einer Hausarztpraxis aus.

Die übrigen 56,2 % bilden den Reinertrag. Er stellt „das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar“ und sei nicht mit Gewinn oder Einkommen gleichzusetzen, betonen die Wiesbadener Statistiker in einer Pressemitteilung. So sind unter anderem unberücksichtigt: Aufwendungen für eine Praxisübernahme, für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und ihrer Familien sowie die ärztlichen Beiträge zu Versorgungseinrichtungen.

Zum Stichtag 30.9.2015 waren in einer allgemeinärztlichen Einzelpraxis im Schnitt 4,6 Angestellte tätig. Deren Bruttoentgelte addierten sich auf 64 000 Euro im Jahr.

Vier von fünf Beschäftigten in den Praxen sind Frauen

In einer rein haus­ärztlichen BAG sind es im Mittel 8,4 „abhängig Beschäftigte“. Deren Bruttogehaltssumme gibt das Amt mit 130 000 Euro an. Dazu kommen Sozialaufwendungen in Höhe von 31 000 Euro.

80 % der Praxisbeschäftigten sind Frauen. Die Quote der Teilzeitangestellten liegt bei 57 % (Einzelpraxen) bzw. 45 % (BAG). In der Spalte „unbezahlt mithelfende Familienangehörige“ weist die amtliche Statistik keine Angaben aus.

Praxisergebnis: Im Schnitt jährlich rund 8000 Euro mehr
Reinertrag je Arztpraxis* in 1000 Euro
Fachgruppe2003
2007
2011
2015
Alle Arztpraxen164193234258
Allgemeinärzte134151181227
Internisten192228226282
Quelle: Statistisches Bundesamt (2017).....*ohne MVZ und fachübergreifender BAG
Der Trend ist klar. Jedoch sind laut Destatis die Werte von 2015 mit denen der Vorjahre nur „stark eingeschränkt“ vergleichbar, weil Praxen z.T. anders zugeordnet wurden.