Gemeinschaftspraxen müssen völlig umdenken
GP und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) erhalten bei der KV-Abrechnung derzeit 60 Punkte zusätzlich zum Ordinationskomplex der jeweiligen Fachgruppe, wenn es sich um eine arztgruppen- und schwerpunktgleiche GP handelt. Arztgruppen- und schwerpunktübergreifende Gemeinschaftspraxen bekommen einen Zuschlag von 15 Punkten je vertretenem Fachgebiet oder Schwerpunkt, mindestens 60 und höchstens 105 Punkte. Wobei die Höhe des Ordinationskomplexes von fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen und MVZ als arithmetischer Mittelwert der Punktzahlen der Ordinationskomplexe der in der GP oder dem MVZ vertretenen Ärzte berechnet wird und sodann mit dem Zuschlag versehen wird. Damit ist es mit dem neuen…
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