Flüssige Arzneimittel Achtung, Medikationsfehler!
Verordnete Medikamente müssen in der Apotheke hin und wieder durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzt werden – etwa aufgrund von Lieferengpässen oder weil Rabattverträge mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Auch in Pflegeeinrichtungen und Kliniken kommt es oft zur Substitution, wenn statt der vom Niedergelassenen verordneten Medikamente Arzneimittel der Hausliste ausgegeben werden müssen.
Gerade bei flüssigen Zubereitungen führen diese Tauschmanöver nicht selten zu Medikationsfehlern, schreiben Natalie Parrau von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und Kollegen. Dosierungsfehler sind beispielsweise auf unterschiedliche…
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