Ärztekammern wollen suchtkranken Ärzten helfen
Der Arztberuf bringt ein besonders hohes Risiko für einen Substanzmissbrauch mit sich. Professor Dr. Kai G. Kahl von der psychiatrischen Universitätsklinik in Hannover berichtete, dass männliche Ärzte beispielsweise zu 17,5 % im Übermaß Alkohol trinken, während Ärztinnen deutlich seltener betroffen sind. Eine aktuelle Online-Umfrage unter Ärztinnen und Ärzten fand bei 23 % der Teilnehmer einen riskanten Alkoholkonsum. Und in anderen Arbeiten wird die Häufigkeit eines Alkoholmissbrauchs oder einer -abhängigkeit während der gesamten Berufstätigkeit über alle Arztgruppen auf bis zu 20 % geschätzt, wie der Kollege darlegte.
Kinderlosigkeit und Arbeit im OP als Risikofaktoren
Auch eine Medikamentenabhängigkeit findet sich bei Ärzten besonders häufig. Ein Grund dürfte die einfache Verfügbarkeit der Präparate sein. Besonders betroffen sind Anästhesisten. Die Zahl der rauchenden Ärzte hingegen ist zurückgegangen: 2009 gaben in einer Online-Befragung in Brandenburg und Sachsen 14,3 % der Teilnehmer aus verschiedenen Arztgruppen an, zu rauchen. In der aktuellen Online-Umfrage machten nur noch 7 % der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte Angaben, die auf eine Nikotinabhängigkeit schließen lassen.
Als Risikofaktor für problematischen Alkoholkonsum wurde bei beiden Geschlechtern Kinderlosigkeit identifiziert, bei Frauen eine Tätigkeit als Assistenzarzt. Allgemein besteht ein Zusammenhang zwischen riskantem Gesundheitsverhalten und einer Wochenarbeitszeit von 50 Stunden und mehr sowie bei einer chirurgischen Tätigkeit.
Prof. Kahl sieht viele weitere Risikofaktoren für Abhängigkeitserkrankungen, die mit dem Arztberuf zusammenhängen. So etwa den ständigen Konflikt zwischen Ökonomie und medizinischem Sachverstand, mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten im Beruf, eine fehlende wertschätzende Führung oder die hohe Arbeitsbelastung durch Dokumentationspflichten. Wer als Ärztin oder Arzt in eine Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit geraten ist, kann inzwischen institutionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Wobei die Prognose in dieser Berufsgruppe überdurchschnittlich gut ist, wie der Referent betonte.
Als erste hat die Ärztekammer Hamburg ein Interventionsprogramm für suchtkranke Ärzte aufgebaut. Wie Professor Dr. Christian Haasen, Leiter der Fortbildungsakademie der Hamburger Ärztekammer, berichtete, steht dabei das Prinzip Hilfe statt Strafe im Vordergrund. Inzwischen haben alle 17 Ärztekammern solche Programme aufgelegt.
Das Anliegen ist ein doppeltes: Es gilt, Patienten zu schützen, aber auch den Arzt als Patienten. Die Wege der Ärztekammern zur Suchtintervention sind vielfältig: Die Betroffenen selbst rufen an, Patienten berichten über einen Arzt mit Fahne oder Lebenspartner wissen nicht mehr weiter. Auch Apotheker, denen eine häufige Selbstrezeptierung verdächtiger Substanzen auffällt, oder Kollegen im Krankenhaus können den Anstoß geben. Auf eine entsprechende Mitteilung an die Ärztekammer folgt ein möglichst feinfühliger Kontakt mit dem Betroffenen, erklärte Prof. Haasen das Vorgehen. Die meisten können das annehmen, so seine Erfahrung.
Die Intervention läuft von der Diagnose und Aufklärung über Krisenintervention und -management, Behandlungsempfehlung und Therapie bis zur Begleitung des gesundeten Patienten über drei Jahre. Die Entzugs- und Suchttherapie sollte möglichst stationär erfolgen und dauert zwei Monate. In der 24-monatigen Nachsorgezeit wird die suchtmedizinische Behandlung fortgesetzt, Psychotherapie angeboten und die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe nahegelegt. Das ist allerdings häufig schwierig – Ärzte begegnen hier unter Umständen den eigenen Patienten. Die Abstinenz wird monatlich kontrolliert.
Ohne Kenntnis der Approbationsbehörde ist das alles nicht möglich. Die Ärztekammer benennt namentlich die im Programm betreuten Ärzte und die Behörde prüft und befürwortet die Weiterführung der Maßnahme. Bei Kassenärzten wird auch die kassenärztliche Vereinigung informiert. Sind Therapie oder Nachsorge nicht erfolgreich, kommt es zu einer entsprechenden Meldung an die Approbationsbehörde und Information an die kassenärztliche Vereinigung.
Quell: DGPPN* Kongress 2019
* Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde