Darmkrebs Beim metastasierten kolorektalen Karzinom kann sich das Therapieziel wieder ändern

DGHO 2022 Autor: Friederike Klein

Für Patient:innen mit metastasierter Erkrankung eines Kolorekatalen Karzinoms rückt die Chance auf eine Heilung durch ein enues Therapieziel näher. Für Patient:innen mit metastasierter Erkrankung eines Kolorekatalen Karzinoms rückt die Chance auf eine Heilung durch ein enues Therapieziel näher. © meeboonstudio – stock.adobe.com

Metastasiert bedeutet palliativ, lokalisiert heißt kurativ? Das gilt für das kolorektale Karzinom nur noch bedingt. Bei immer mehr Patient:innen mit metastasierter Erkrankung können die Absiedelungen erfolgreich behandelt werden und die Chance auf eine Heilung kommt noch einmal in Betracht.

Die früher klare Trennung von metastasierter Situation mit palliativem Therapiekonzept und lokalisierter Erkrankung mit kurativem Behandlungsziel verwischt sich beim kolorektalen Karzinom zusehends. Schon die Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie von 2016 berücksichtigte diese Entwicklung und sieht im Algorithmus einen Pfad für die Situation der resektablen Filiae vor. Diese Patient:innen sollen einer lokalen Metastasentherapie zugeführt werden. Wichtig ist, auch bei primär nicht kurativer zytoreduktiver Behandlung immer wieder zu evaluieren, ob die Absiedelungen resektabel sind. „Im Verlauf kann sich die Therapiezielsetzung immer wieder ändern“, meinte Dr. Annika Kurreck von der Charité – Universitätsmedizin Berlin. „Wir als Onkolog:innen sollten diesbezüglich flexibel bleiben.“

Wenn Darmkrebs metastasiert

Besonders häufig metastasiert ein kolorektales Karzinom in die Leber hinein. Die ab dem Jahrtausendwechsel immer häufiger durchgeführte Operation kolorektaler Filiae bei ausgewählten Patient:innen hatte das Gesamtüberleben der Betroffenen deutlich verbessert. Die Referentin betonte, wie wichtig deshalb die Evaluation zur Resektabilität bereits bei Erstdiagnose der Absiedelungen sei. Die Erkrankten sollten immer in einer interdisziplinären Falldiskussion in der Tumorkonferenz vorgestellt werden. Auch wenn mehrere Organe betroffen sind, sei das nicht automatisch ein Ausschlusskriterium für ein multidisziplinäres Vorgehen. Ziel ist die Lokaltherapie aller Filiae, sei es mit Resektion, Ablation oder lokal ablativer Bestrahlung. „Da können Sie alles verwenden, was technisch möglich ist und Ihnen am Zentrum zur Verfügung steht, Hauptsache Sie erreichen alle Metastasen“, betonte Dr. Kurreck.

Therapie mit hoher Ansprechrate gefordert

Sollten sich Patient:innen mit nicht-resektablen Absiedelungen für eine Konversionstherapie entscheiden, sei es wichtig, eine Systembehandlung mit hoher Ansprechrate zu wählen und die Intervention zur Metastasenentfernung innerhalb der ersten drei bis sechs Monate nach der Systemtherapie durchzuführen, ergänzte Dr. Kurreck. Der Grund: Die Zeit bis zum tiefsten Ansprechen auf eine Systemtherapie habe in den Erstlinienstudien zum metastasierten kolorektalen Karzinom bei etwa vier Monaten gelegen.

Eine perioperative Chemotherapie konnte in einer Studie das progressionsfreie Überleben nach Metastasenentfernung verbessern, nicht aber das OS. Daher gibt es in den Leitlinien keine generelle Empfehlung für dieses Vorgehen bei resektablen Tochtergeschwülsten, sondern nur eine Kann-Empfehlung bei prognostisch ungünstigen Faktoren, z.B. einer synchronen Metastasierung oder dem Vorliegen anderer Organmanifestationen. Nach Lokaltherapie der Absiedelungen kann unter Beobachtung zugewartet werden. Ob eine adjuvante Chemotherapie einen Vorteil bringt, untersucht die Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie derzeit in der rekrutierenden FIRE-9-Studie. Die Ergebnisse werden laut Dr. Kurreck mit Spannung erwartet, weil es bisher noch keine sinnvollen Strategien gegen die hohen Rezidiv­raten nach lokaler Behandlung von Metastasen gibt.

Quelle:
Kurreck A. Jahrestagung 2022 der Deutschen, Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaften für Hämatologie und Medizinische Onkologie; Vortrag V167: „Standards bei der Therapieauswahl des metastasierten Kolonkarzinoms“