Reisemedizinische Beratung Berufliche Reisen
Die Rechtsnorm ArbMedVV [1] regelt die Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitnehmer, die mit Reisen in Länder beauftragt werden, in denen besondere gesundheitliche Belastungen und Infektionsgefährdungen anzunehmen sind, vorher betriebsärztlich untersuchen zu lassen. Nicht einheitlich geregelt ist dagegen die reisemedizinische Beratung, Untersuchung und Impfung von Freiwilligen, zumeist Jugendlichen, die für ein Hilfsprojekt oft für ein Jahr lang in die Tropen reisen.
Der Hausarzt als erster Ansprechpartner
Hausärzten werden häufig von jugendlichen Patienten, die beabsichtigen, mit einer Hilfsorganisation in die Tropen oder Subtropen zu reisen, Fragebögen vorgelegt. Die niedergelassenen Ärzte…
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