Reisemedizinische Beratung Berufliche Reisen

Autor: U. Ricken

Bei beruflich bedingten Reisen sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer, die in Länder mit Infektionsgefährdungen reisen, vor der Reise untersuchen zu lassen. Die Kosten muss dann der Arbeitgeber tragen. Anders sieht es aus, wenn Freiwillige z. B. für ein Hilfsprojekt ins Ausland reisen. Hierbei gelten dieselben Regeln wie bei einer Urlaubsreise. Der Hausarzt, der in puncto reisemedizinische Beratung durchaus gefordert sein könnte, sollte diesen Unterschied kennen. Was alles zu einer guten Beratung vor einer Berufs-Reise dazugehört, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden.

Die Rechtsnorm ArbMedVV [1] regelt die Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitnehmer, die mit Reisen in Länder beauftragt werden, in denen besondere gesundheitliche Belastungen und Infektionsgefährdungen anzunehmen sind, vorher betriebsärztlich untersuchen zu lassen. Nicht einheitlich geregelt ist dagegen die reisemedizinische Beratung, Untersuchung und Impfung von Freiwilligen, zumeist Jugendlichen, die für ein Hilfsprojekt oft für ein Jahr lang in die Tropen reisen.

Der Hausarzt als erster Ansprechpartner

Hausärzten werden häufig von jugendlichen Patienten, die beabsichtigen, mit einer Hilfsorganisation in die Tropen oder Subtropen zu reisen, Fragebögen vorgelegt. Die niedergelassenen Ärzte…

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