Schweres Asthma Biologikatherapie in Grenzbereichen
Die Verordnung der Biologika Anti-IL5(R) und Anti-IL4/13 bei schwerem Astma ist an Unter- und Obergrenzen von Eosinophilenzahl und/oder fraktioniertem exhaliertem Stickstoffmonoxid (FeNO) gebunden. Diese basieren auf den Einschlusskriterien der Zulassungsstudien, erinnerte PD Dr. Katrin Milger-Kneidinger vom LMU-Klinikum in München. Dass es sich dabei nicht um absolute Wirksamkeitsgrenzen handelt, lässt sich daran erkennen, dass die Eosinophilenuntergrenze für Anti-IL5(R) mal bei 150, mal bei 300 oder sogar 450 Zellen/µl lag.
Eosinophile im Sputum rechtfertigen Biologika
Um herauszufinden, ob bei einem mit oralen Steroiden (OCS) behandelten Asthmapatienten die Indikation für die genannten…
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