Chirurg wollte Operationsfehler bei Schönheits-OP vertuschen
Der Mediziner betrieb in Berlin eine chirurgische Tagesklinik, überwiegend für Schönheitsoperationen. Im Frühjahr 2006 operierte er vormittags eine 49-jährige, gesunde Patientin (Fettabsaugung, Narbenentfernung am Bauch). Bei einer solchen Operation muss ein Anästhesist dabei sein - er ziehe einen hinzu, hatte der Operateur der Patientin und dem Ehemann wahrheitswidrig zugesichert, obwohl er die Anästhesie selbst vornahm.
Während des Eingriffs kam es zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand, den der Chirurg unzureichend behandelte. Dann ließ er die Frau am Nachmittag stundenlang bewusstlos liegen – führte derweil seine Sprechstunde durch –, anstatt sie sofort zur cerebralen Reanimation in eine…
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