Darf Ärztenetz einen Praxissitz kaufen?
Ärztenetz Südbrandenburg, Finsterwalde:
Kann das Ärztenetz oder eine von diesem zu gründende Gesellschaft einen Praxissitz übernehmen? Kann dieser Sitz, z.B. eine frei werdende Allgemeinarztpraxis, von mehreren Netzmitgliedern, über die Woche verteilt, besetzt werden? Wenn ja, zählen das Zeitbudget, die erwirtschafteten Punkte und die Fälle für die jeweiligen Punktzahlgrenzvolumina oder die Fallzahlbegrenzung der einzelnen Praxis, oder tangiert dies die „Heimatpraxis“ nicht?
Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Ein Ärztenetz oder ein Praxisverbund tritt im Rechtsverkehr nicht als gewinnorientierte Gesellschaft auf, die gegenüber dem Patienten Vertragspartner ist. Grundsätzlich kann…
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