Elternzeit teilen „Ein absolutes Privileg“
Herr Schmutz, Frau Dr. Heußer, Sie arbeiten in zwei unterschiedlichen Kliniken als Arzt bzw. haben als Ärztin gearbeitet und haben mittlerweile zwei Kinder. Wie haben Sie sich die Elternzeit aufgeteilt?
Dr. Anna-Lena Heußer: Uns war es sehr wichtig, dass wir die Elternzeit bei beiden Kindern aufteilen. Denn es ist eine ganz besondere Zeit und die Väter können einen viel engeren Bezug zu den Kindern aufbauen, wenn sie von Anfang an mit dabei sind. Außerdem finde ich es wichtig, Vätern die Gelegenheit zu geben, an der Mehrarbeit, die die Versorgung eines Neugeborenen mit sich bringt, teilzuhaben, um so mehr Verständnis für den Einsatz der Partnerin zu entwickeln. Außerdem weiß man vorher nie, ob bei einer Geburt alles gut geht und wie schnell man wieder auf den Beinen ist. Wir selbst wohnen zudem einige Stunden von unseren Familien entfernt, sodass diese nicht immer sofort einspringen könnten.
Maximilian Schmutz: Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, zwei Monate Elternzeit zu nehmen, habe aber auf drei Monate verlängert. Ich empfinde die Möglichkeit, in der Elternzeit für die Familie da zu sein und das Neugeborene kennenlernen zu dürfen, als absolutes Privileg. Zudem kann man die Elternzeit auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, wenn das Kind schon etwas älter ist und man auf ganz andere Art mit ihm interagieren kann.
Wenn man diesbezüglich die Situation in Deutschland mit anderen Ländern vergleicht, wird man feststellen, dass es uns hier sehr gut geht – denn wir können uns mit relativ hohen Bezügen eine Auszeit vom Beruf nehmen und uns allein auf die Familie fokussieren.
Hat die Elternzeit mit Ihrer Facharztausbildung kollidiert? Muss hier etwas beachtet werden?
Maximilian Schmutz: Ich habe die Elternzeit während meiner Facharztausbildung genommen. Diese Phase kann nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Gleiches gilt im Übrigen bei einem Berufs- oder Teilberufsverbot, das Schwangere gerade in Coronazeiten oft ereilen kann – ein relevanter Punkt. Man kann daher beispielsweise, wenn man die Zeiten dringend benötigt, mit dem Chef bzw. der Chefin verhandeln, ob man in der Schwangerschaft vielleicht durch einen Büro- oder einen wissenschaftlichen Job einem Berufsverbot entgehen kann. Da müssen dann aber alle Beteiligten, u.a. der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, mitspielen.
Dr. Anna-Lena Heußer: Als ich in Elternzeit ging, hatte ich meine Zeiten für die Ausbildung zur Fachärztin bereits erfüllt. Der Mutterschutz sollte hinsichtlich der Anrechnung individuell stets mit der jeweiligen Landesärztekammer abgeklärt und die Anerkennung beantragt werden.
Wie haben Ihre Kolleg:innen darauf reagiert, dass Sie beide Elternzeit genommen haben?
Maximilian Schmutz: Mein Kollegium hat sehr positiv reagiert und mich in der Entscheidung bekräftigt. Gegenwind oder negative Kommentare gab es nicht. Allerdings mussten natürlich die Kolleg:innen meine ausgefallenen und bereits geplanten Dienste übernehmen. In meiner Klinik unterstützen sich alle gegenseitig und auch ich habe in der Vergangenheit Dienste von Vätern und Müttern übernommen, wenn sie in Elternzeit gegangen sind. Es ist also immer ein Commitment auf beiden Seiten. Die Belastung für die jeweilige Abteilung steigt deutlich, wenn beide Kolleg:innen zur selben Abteilung gehören und in Elternzeit gehen. Aber ich schätze, dass das die absolute Ausnahme ist.
Dr. Anna-Lena Heußer: Auch bei mir gab es keine negativen Kommentare seitens der Kolleg:innen oder der Chefs. Als Frau wird ohnehin angenommen und damit gerechnet, dass man nach der Entbindung zunächst einmal ausfällt.
Wie planen Sie jetzt Ihren Alltag mit zwei Kindern?
Dr. Anna-Lena Heußer: Unsere ältere Tochter wird zum Herbst dieses Jahres in den Kindergarten gehen und unsere neugeborene Tochter ab nächstem Jahr in die Kita. Je nachdem, wie das funktioniert, werden wir entscheiden, ob ich direkt wieder in die Patient:innenversorgung einsteige. Alternativen gibt es ja inzwischen für Fachärzt:innen viele – sowohl in der Wissenschaft als auch im Journalismus oder der Telemedizin.
Ist es aus Ihrer Sicht Standard, dass bei einem ärztlichen Paar der Mann Elternzeit in Anspruch nimmt oder fällt diese Aufgabe oft noch den Frauen zu?
Dr. Anna-Lena Heußer: Ich würde sagen, dass es heute schon fast Standard ist, dass Männer zwei oder drei Monate Elternzeit nehmen und dass dies auch in vielen Kliniken allgemein akzeptiert wird. Nimmt der Mann eine längere Elternzeit in Anspruch, kann ich mir vorstellen, dass er dann mit Gegenwind rechnen muss.
Maximilian Schmutz: Meiner Erfahrung nach gehen auch Männer regelhaft in Elternzeit und die Akzeptanz dafür ist enorm gestiegen. Selten nehmen die Väter aber länger als drei Monate in Anspruch. Man darf dabei nicht vergessen, dass der Bedarf an Mediziner:innen in den kommenden Jahren steigen und auch der Frauenanteil immer größer werden wird.
Damit man dann noch eine entspannte Elternzeit gewährleisten kann, muss sich das System meiner Meinung nach noch weiter und schneller an die sich verändernde Situation anpassen. Dabei sollte sich insbesondere die Personalsituation an den Kliniken ändern, denn die wird immer angespannter. Es tut sich zwar hier schon einiges, aber es müsste noch mehr passieren.
Verbesserungspotenzial sehe ich darüber hinaus in der mangelnden Digitalisierung, die noch weit hinter ihren Möglichkeiten bleibt. Auch muss es mehr Teilzeitangebote an Kliniken geben. Und wenn man möchte, dass mehr Frauen an Kliniken arbeiten, muss man die Betreuungssituation für die Kinder verbessern. Hier sehe ich ebenfalls noch einen großen Bedarf.
Gab es irgendwelche Hürden beim Elternzeitantrag und muss hier speziell im ärztlichen Umfeld etwas beachtet werden?
Maximilian Schmutz: Nein, eigentlich nicht. Es handelt sich um eine reine Formalie. Zwei Monate sind die Mindestzeit, die man benötigt, um die Elterngeldbezüge zu maximieren. Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes muss der Antrag bis spätestens sieben Wochen und bis zum vollendeten achten Lebensjahr bis spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit eingereicht werden.
Herausfordernder ist da eher die Organisation auf den Stationen, auf denen man ausfällt, denn die Vertretung muss hier geregelt werden. Das wird umso schwieriger, wenn die Geburt früher als geplant stattfindet und man als Vater zur Geburt bereits die Elternzeit antreten möchte.
Haben Sie Tipps für junge Kolleg:innen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden?
Maximilian Schmutz: Ich würde jedem Vater raten, die Elternzeit zu nutzen – auch, wenn man Gegenwind erfahren sollte. Zudem ist es hilfreich sich zu überlegen, wie man die Zeit aufteilen möchte. Zwei oder drei Monate sind eigentlich immer möglich und auch eine längere Abwesenheit ist durchaus machbar – natürlich muss das aber auf den davon betroffenen Stationen gut geplant werden. Aber das gilt ja nicht nur für die Väter, sondern auch für die Mütter, wenn sie in Elternzeit gehen und keine Dienste mehr übernehmen können.
Dr. Anna-Lena Heußer: Die Kleinen verändern sich gerade am Anfang ihres Lebens so schnell, dass eine Woche schon einen riesigen Unterschied machen kann – diese Zeit kommt niemals zurück und man sollte sie unbedingt nutzen, um sie mit der Familie zu verbringen.
Interview: Dr. Miriam Sonnet