Fortbildungen zählen ab 2002
Wer also schon vor der mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeführten ärztlichen Nachweispflicht freiwillig Fortbildungspunkte sammelte, kann diese für den ersten Nachweis anrechnen lassen, ohne dass sich dadurch der Umfang der notwendigen Fortbildung (insgesamt 250 Punkte) erweitert. Voraussetzung ist: Die Fortbildungen in der Zeit vom 1.1.2002 bis 1.7.2004 waren für ein Fortbildungszertifikat der Ärztekammer anrechnungsfähig.
Auf diese Regelungen der KBV weist die KV Hessen ihre Mitglieder hin(www.kvhessen.de).
KV akzeptiert Kammerzertifikat
Demnach gilt die Fortbildung ohne Prüfung durch die KV als nachgewiesen, wenn der Arzt der KV ein entsprechendes Fortbildungszertifikat seiner Kammer…
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