
Heilpraktiker darf alles, was nicht verboten ist
Grundlage für Ausbildung und Tätigkeit der rund 43 000 Heilpraktiker ist das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939. Auf Betreiben der Ärzteschaft sollte es eigentlich zum Aussterben dieses Berufes führen, denn es verbot die Ausbildung weiterer Heilpraktiker und die Zulassung neuer Heilpraktiker. Nach dem Krieg wurde das Ausbildungsverbot in der Bundesrepublik jedoch aufgehoben.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Heilpraktiker ist ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss sowie "gesundheitliche Eignung" und "sittliche Zuverlässigkeit". Kein Abitur, kein Hochschulstudium, nicht einmal der Nachweis einer Ausbildung an einer der zahlreichen Heilpraktikerschulen werden verlangt.…
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