Jedes zweite zugelassene Medikament hat keinen Zusatznutzen
Zwischen 2011 und 2017 hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) 216 von der Europäischen Arzneimittel-Agentur neu zugelassene Wirkstoffe begutachtet. Bei mehr als der Hälfte von ihnen (58 %) fanden die IQWIG-Prüfer in den Zulassungsstudien keinen Beleg dafür, dass die Mittel gegenüber etablierten Medikamenten einen erwähnenswerten Zusatznutzen besitzen. Nicht selten wird das gleiche Wirkprinzip von verschiedenen Herstellern verkauft, berichtet Dr. Beate Wieseler, Leiterin des Ressorts Arzneimittelbewertung beim IQWIG in Köln, zusammen mit Kollegen.
Nur jedes vierte Medikament erbrachte den Beweis, dass es gegenüber der bisherigen Standardtherapie für den Patienten einen wirklichen Vorteil hinsichtlich Mortalität, Morbidität oder Lebensqualität bringt. Betrachtete man Disziplinen getrennt voneinander, lagen die Quoten für Psychiatrie/Neurologie und Diabetologie noch deutlich niedriger (6 % bzw. 17 %).
Für Ärzte und Patienten bleibt dies nach Meinung der Autoren nicht ohne Folgen: Wissenslücken machen es schwer, ausgewogene und fundierte Therapieentscheidungen zu treffen, gerade in Zeiten, da so viel Wert auf shared-decision-making gelegt wird. Auch die Qualität des Gesundheitssystems ist in Gefahr, wenn man bei neuen teuren Medikamenten nicht sicher sein kann, dass sie im Vergleich zu herkömmlichen und in der Regel billigeren Produkten tatsächlich die bessere Alternative sind.
Mit Standardtherapie statt mit Placebo vergleichen
Eine Ursache des Problems sei, dass sich Behörden bei der Zulassung zu oft mit Placebostudien zufriedengeben. Experten empfehlen schon länger, den Herstellern Direktvergleiche mit Konkurrenzprodukten aufzuerlegen. Und damit sind keine Off-Label-Alternativen oder Wirkstoffe in absurden Dosierungen gemeint, wie es für 42 der 216 getesteten Medikamente der Fall war, sondern die empfohlene Standardmedikation, betonen die Kölner Kollegen.
Das Gegenargument, gewisse Informationsdefizite zum Zeitpunkt der Marktzulassung seien der Preis für den schnelleren Zugang zu innovativer Medizin, lassen Dr. Wieseler und Kollegen nicht gelten. Denn dass diese wie dadurch angedeutet nachträglich ausgeräumt würden, sei eher die Ausnahme als die Regel.
Angekündigte Überlegenheit bestätigt sich nur selten
Sechs solche Anwendungsbeobachtungen hatten deutsche Behörden zwischen 2011 und 2017 von Unternehmen gefordert: Bislang wurde keine einzige durchgeführt – vielleicht auch deshalb, weil diesen Nachlässigkeiten selten Sanktionen folgen. Eine Übersichtsarbeit aus den USA zeigt zusätzlich: Nachträglich wirklich bestätigt wird eine angekündigte Überlegenheit bezüglich klinischer Outcomes nur in 10 % der Fälle.
„Wir brauchen neue Ansätze“, fordern deshalb die IQWIG-Experten für die Medikamentenzulassung. Dazu zählen sie vor allem höhere statt niedrigerer Anforderungen für das gesamte Prozedere. Letztendlich müsse man aber noch weiterdenken. Vorstellbar wäre für die Autoren beispielsweise ein System, in dem Gesundheitsbehörden proaktiv den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Pharmaindustrie bezüglich Bedarf und Qualität die Richtung vorgeben.
Quelle: Wieseler B. BMJ 2019; 10; 366: l4340; DOI: 10.1136/bmj.l4340