Kasse zahlt Gehalt Ihrer kranken Helferin
Für Arztpraxen stellt das neue Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), <ls />das bereits zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, eine durchaus lohnende Einsparmöglichkeit dar. Das Gesetz ermöglicht es Arbeitgebern mit nicht mehr als 30 Mitarbeitern – zu denen der größte Teil der Praxen gehört –, sich die Lohnfortzahlung für ihre Arbeitnehmer im Krankheitsfall erstatten zu lassen. Die Kosten übernimmt die jeweilige Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Erstattet werden zwar maximal 80 % des Bruttogehalts, dafür zählen aber sämtliche Lohnnebenkosten mit.
Anspruch gilt auch <ls />für die Reha
Den Anspruch auf Rückerstattung hat der Arbeitgeber, also der Praxisinhaber, ab dem…
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