Kein Arbeitszeugnis ausgestellt: Bußgeld oder Zwangshaft
Nachdem eine Arbeitnehmerin vergeblich auf ein Zeugnis ihres Ex-Arbeitgebers wartete, zog sie vors Arbeitsgericht Koblenz. Dieses verurteilte den Geschäftsführer zur Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses (Az.: 3 Ca 1740/10).
Die ehemalige Mitarbeiterin wartete aber vergeblich auf das Schriftstück und beantragte im nächsten Schritt Zwangsmittel. Das Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber daraufhin zu 600 Euro Bußgeld – ersatzweise Zwangshaft. Dieser behauptete, er habe der Klägerin das Zeugnis auf dem Postweg zugeschickt und wies die Klage zurück.
Der Fall landete vor dem LAG Mainz. Die Richter entschieden gegen den Arbeitgeber (Az.: 10 Ta 45/11): Er ist nicht nur…
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