Keratokonjunktivitis epidemica: Bei Virennachweis besteht Meldepflicht!
Spätestens wenn ein Arzt die humanpathogenen Adenoviren im Konjunktivalabstrich nachweist, muss er dies umgehend beim Gesundheitsamt melden. In manchen Bundesländern ist sogar schon der Verdacht auf eine Keratokonjunktivitis epidemica meldepflichtig, erinnert Professor Dr. Uwe Pleyer von der Augenklinik Campus Virchow Klinikum der Charité Berlin.
In Sachen Ausbreitungsbegrenzung stehen v. a. auch Ophthalmologen in der Pflicht. Denn neben dem Kontakt mit infizierten Personen lässt sich bei Konjunktivitis-Patienten anamnestisch häufig eine augenärztliche Untersuchung erfragen. Doch gerade die Fachkollegen halten sich mit Infos über Infektionsketten zurück – laut Robert Koch-Institut (RKI)…
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