Neues Formular 56 für Reha-Sport/Funktionstraining
Viel hat sich nicht geändert mit der Anpassung des Formular 56 an die seit Anfang 2011 gültige Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Reha-Sport und Funktionstraining. Positiv ist, dass der Einschätzung des Arztes, der Diagnose und Therapieziel vorgibt, mehr Bedeutung zukommt.
Ein alleiniges Gerätetraining (außer Cardiogeräte) ist jedoch ausgeschlossen, um einen Missbrauch in Fitnessstudios zu verhindern. Viele Ärzte möchten ihre Patienten motivieren, sich zu bewegen bzw. Sport zu treiben. Ärgerlich war es bisher aber, wenn Patienten vom Arzt eine Verordnung bekommen wollten, um im Fitnessstudio zu trainieren.
Folgeverordnung muss gut begründet werden
Alleine die Verordnung „Sport“…
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