Patientin muss mit Rückfußdeformität leben, weil das Röntgenbild initial falsch befundet wurde
Der Treppensturz war nicht ohne Folgen geblieben, wie in der Notaufnahme unschwer zu erkennen war: Der linke Außenknöchel der 83-jährigen Patientin war geschwollen, die Außenbänder reagierten sowohl auf Druck wie auch auf Bewegung mit Schmerzen. Auch im Bereich des Brustkorbs tat der Patientin, die gerade der Krankenwagen gebracht hatte, jede Berührung weh. Der Grund für diese Beschwerden war schnell gefunden: Das Röntgenbild zeigte unvollständige Frakturen der neunten und zehnten Rippe.
Unauffällig fanden die erstversorgenden Ärzte einer Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie jedoch die Bilder des Sprunggelenks in zwei Ebenen sowie die Fersenbein-Spezialaufnahme. Mit einem Salbenverband und ein paar Verhaltenstipps wurde die Patientin nach Hause geschickt. Ein Fehler, wie den Kollegen schon der hausinterne Radiologe hätte sagen können. Dessen Befund – eine dislozierte Kalkaneusfraktur mit Beteiligung des talocalcanearen Gelenks – blieb auch in der unfallchirurgischen Fallvorstellung unberücksichtigt.
Die Frau warf der Klinik vor, die Röntgenbilder seien nicht richtig begutachtet worden. Deshalb sei eine adäquate Therapie ausgeblieben. Und sie bekam sowohl vom beauftragten externen Gutachter als auch von der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammer, Recht, wie Kerstin Kols und Dr. Peter Hoyer von der Schlichtungsstelle berichten.
Bei einer sorgfältigen Analyse der Röntgenbilder sei die Fraktur eindeutig zu erkennen, urteilte der externe Gutachter. Spätestens die Abteilungsleitung hätte – nach eigener Begutachtung der Bilder oder durch Information aus der Radiologie – die Patientin (ggf. über den Hausarzt) kontaktieren müssen. Der Fuß hätte entlastet und für mindestens sechs bis acht Wochen ruhiggestellt gehört. Weil dies nicht passierte, leidet die Patientin unter einer kompletten Zerstörung der Sprungbein-Fersenbein-Geometrie mit Ruhe- und Belastungsschmerzen.
Informationen peinlich genau weitergeben
In derartigen Fällen müsse man bei der Zusammenarbeit peinlich genau darauf achten, mahnen die Autoren, dass alle Informationen kurzfristig an die weiterbehandelnde Abteilung weitergereicht werden.
Quelle: Kols K, Hoyer P. Hamburger Ärzteblatt 2018; 72: 36-37