Praxismanagement Rufschädigende Bewertung löschen

Autor: Jörn Claßen

Ärzte können unzulässige Bewertungen auf Google, Jameda & Co. löschen lassen. Auf rechtswirksame Löschanträge müssen die Plattformen innerhalb weniger Tage reagieren und ein Prüfverfahren einleiten. Eine Dermatologin erreichte auf Basis eines BGH-Urteils sogar die Löschung eines ohne ihr Zutun vom Anbieter selbst angelegten Profils.

„Wen interessieren schon ein paar Negativbewertungen meiner Praxis auf Google?“: einen sehr großen Teil der Patienten. Laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom gab fast die Hälfte der Studienteilnehmer an, Online-Bewertungsportale wie Jameda bei der Arztsuche zu nutzen und sich von den Bewertungen beeinflussen zu ­lassen. Bewertungsportale haben mittlerweile einen erheblichen wirtschaftlichen Einfluss auf die Reputation einer Praxis bzw. Klinik. Was kann ich als Arzt unter Berücksichtigung der aktuellen Recht­sprechung tun, um mich gegen unberechtigte Negativbewertungen im Internet zu wehren?

Unterschiedliche Interessenlage

Bei Arztbewertungen auf Internetportalen stehen sich…

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