Sachkosten nach GOÄ berechnen?
Antwort von Dr. Hans-Heinrich Dennhardt,
Facharzt für Innere Medizin, Mainz:
Bei Patientin X handelte es sich um Röntgenuntersuchungen des oberen Verdauungstraktes im Doppel-Kontrastverfahren einschließlich Zuschlag für die Untersuchung des Ileozökalgebietes. Aus der Gebührenordnung ergibt sich ganz klar, dass bariumhaltige Kontrastmittel mit der jeweiligen Untersuchung abgegolten sind, nicht bariumhaltige Kontrastmittel jedoch zusätzlich in Rechnung gestellt werden können (siehe auch Gebührenhandbuch Broglie, Schade et al. im Verlag der Medical Tribune).
Im Fall der Patientin Y sollte zunächst festgestellt werden, dass eine Minderung der Rechnung um 15 % (bei stationären Leistungen) in…
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