Sachkosten nach GOÄ berechnen?

Frage von Dr. Claus Görner,

 

Radiologe, Mutlangen:
Im Fall der Privatpatientin X vertritt die Versicherung die Meinung, dass intravenöses Kontrastmittel im Rahmen der CT-Untersuchung nicht erstattungsfähig sei. Bei der Patientin Y war in unserer Praxis (Praxis an der Klinik) von der Klinik ein MRT des Schädels angefordert worden. Hier hat die Versicherung die Auffassung, dass Sachkosten während des stationären Aufenthaltes nicht beihilfe- und erstattungsfähig seien.

Antwort von Dr. Hans-Heinrich Dennhardt,

Facharzt für Innere Medizin, Mainz:
Bei Patientin X handelte es sich um Röntgenuntersuchungen des oberen Verdauungstraktes im Doppel-Kontrastverfahren einschließlich Zuschlag für die Untersuchung des Ileozökalgebietes. Aus der Gebührenordnung ergibt sich ganz klar, dass bariumhaltige Kontrastmittel mit der jeweiligen Untersuchung abgegolten sind, nicht bariumhaltige Kontrastmittel jedoch zusätzlich in Rechnung gestellt werden können (siehe auch Gebührenhandbuch Broglie, Schade et al. im Verlag der Medical Tribune).

Im Fall der Patientin Y sollte zunächst festgestellt werden, dass eine Minderung der Rechnung um 15 % (bei stationären Leistungen) in…

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