Schrittmacher gegen Synkope
Fällt Ihr Patient wegen eines Sinusknotensyndroms um, so besteht eine Schritmacherindikation Klasse I, wenn Pausen < 3 sec oder eine Herzfrequenz < 40/min nachgewiesen wurden.
Dabei kommt es auf den eindeutigen Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik an, betonte Professor Dr. med. Andreas Götte vom St. Vincenz Krankenhaus Paderborn beim Internistenkongress: „Frequenzen < 40/min in der Nacht stellen keine Indikation dar“. Auch das Karotissinus-Syndrom besitzt eine Klasse-I-Empfehlung für den Schrittmacher, wenn durch Alltagsbewegungen (wie Kopfdrehen) Asystolien > 3 sec auslösbar sind.
Schrittmacher trotz fehlender Klasse-I-Indikation?
Bei vasovagalen Synkopen fehlt die…
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