Sicherstellungsrücklage wird geplündert
Viele KVen haben Honorarverteilungsverträge geschlossen, die größere Verschiebungen durch den neuen EBM verhindern, indem man den Praxen in etwa das Abrechnungsvolumen der Vorjahresquartale zugestand. Niedersachsen hat hingegen die Regelleistungsvolumen (RLV) gemäß Beschlussvorgabe von KBV und Kassen mit einigen Modifikationen umgesetzt.
Daher ist das dortige Abrechnungsergebnis bundesweit interessant, da diese RLV mittelfristig wohl überall eingeführt werden. Eine Vergleichbarkeit leidet allerdings unter der von der RLV-Vorgabe abweichenden Variante dieser KV, die Praxen vor der RLV-Berechnung in drei Umsatzgrößenklassen einzuteilen. Das sollte größere Honorarverwerfungen vermeiden, wird…
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