Solariumbetreiber setzen UV-Schutz-Verordnung nur unzureichend um
Seit dem Jahr 2012 gibt die UV-Schutz-Verordnung (UVSV) den Rahmen vor, gemäß dem ein Solariumbetreiber seine Kunden über die Gefahren der künstlichen ultravioletten Strahlen aufklären muss. Eine Untersuchung zeigte nun, dass die Vorgaben in der Praxis sehr unzureichend umgesetzt werden.
Das Team um Dr. Tatiana Görig vom Mannheimer Institut für Public Health (MIPH) wertete die erste Welle des nationalen Cancer Aid Monitoring on Sunbed Use aus, für das 357 Solariumgänger zwischen 14 und 45 Jahren telefonisch befragt worden waren. Die Analyse verdeutlichte nun die Defizite:
- Mehr als die Hälfte (56,9 %) wurde noch nie vom Personal über die potenziell schädliche Wirkung der UV-Strahlen unterrichtet.
- 15,4 % gaben zudem an, man habe sie bislang nicht auf den erforderlichen Augenschutz hingewiesen.
- Ungefähr jeder Achte (13,1 %) bekam bei seinem jüngsten UV-Bad keine Schutzbrille.
- Eine Beratung über den sicheren Umgang mit der Sonnenbank erhielten 40 %.
Weitere Mängel bezüglich der Umsetzung der UVSV fanden sich bei der Hauttypbestimmung und beim Dosierungsplan, der jedem Solariumgänger individuell angeboten werden soll. Die Mannheimer Forscher befürworten verpflichtendere Formulierungen im Gesetztestext, gerade auch was unbeaufsichtigte Sonnenbänke betrifft.
Quelle: Görig T et al. Photodermatol Photoimmunol Photomed 2018; 34: 106-111