Sukzessive Übertragung eines Vertragsarztsitzes

Autor: RA Rainer Kuhlen, Foto: BilderBox

Viele Vertragsärzte wünschen sich, dass ihre Praxis vom Nachfolger in ihrem Sinne weitergeführt wird und die Patienten angemessen übergeben werden. Dann kann es hilfreich ein, wenn für einige Zeit beide Ärzte in der Praxis arbeiten.

Eine „sanfte Nachfolge“ in der Arztpraxis kann durch eine Übergabe in zwei Schritten erfogen: Bei der Übertragung der „ersten halben“ Zulassung des Seniors auf seinen Nachfolger kommt man nicht umhin, ein Nachbesetzungsverfahren durchzuführen, da der Wunschkandidat meistens kein Vertragsarzt ist. Im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens muss sich der Wunschkandidat in der Regel gegen andere Bewerber durchsetzen.

In einigen KVen (z.B. in der KV WL) ist er jedoch nach § 103 Abs. 6 SGB V privilegiert, wenn der ausschreibende Arzt und der Wunschkandidat eine Berufsausübungsgemeinschaft gründen möchten. § 103 Abs. 6 SGB V besagt, dass, wenn ein Sitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft …

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