Sukzessive Übertragung eines Vertragsarztsitzes
Eine „sanfte Nachfolge“ in der Arztpraxis kann durch eine Übergabe in zwei Schritten erfogen: Bei der Übertragung der „ersten halben“ Zulassung des Seniors auf seinen Nachfolger kommt man nicht umhin, ein Nachbesetzungsverfahren durchzuführen, da der Wunschkandidat meistens kein Vertragsarzt ist. Im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens muss sich der Wunschkandidat in der Regel gegen andere Bewerber durchsetzen.
In einigen KVen (z.B. in der KV WL) ist er jedoch nach § 103 Abs. 6 SGB V privilegiert, wenn der ausschreibende Arzt und der Wunschkandidat eine Berufsausübungsgemeinschaft gründen möchten. § 103 Abs. 6 SGB V besagt, dass, wenn ein Sitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft …
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