Vergewaltigter Frau von Anzeige abraten?

Autor: Dr. Carola Gessner, Foto: thinkstock

Dem Opfer einer Vergewaltigung würde jeder von der Notwendigkeit einer Strafanzeige überzeugen. Doch Vorsicht! Nicht in jedem Fall ist es richtig, gleich die Behörden einzuschalten.

Wer als Ärztin oder Arzt das Opfer einer Vergewaltigung berät, unterliegt grundsätzlich der beruflichen Schweigepflicht, betonte Marianne Grahl, Rechtsanwältin und Fachanwältin in Frankfurt, gegenüber Medical Tribune. Geben Sie Information an Polizei oder Justiz weiter, ohne dass dies von der Patientin genehmigt ist, erfüllt dies einen Straftatbestand. Zwei Ausnahmen gibt es:


  • Wenn Sie eine besondere Notlage sehen und dies – nach gewissenhafter Abwägung der widerstreitenden Aspekte – der einzige Weg ist, die Patientin vor schwerwiegenden Konsequenzen bzw. Wiederholungsgefahr zu schützen.

  • Wenn Sie sich in der Garantenstellung sehen – z.B. gegenüber behinderten Personen oder Minderjährigen…

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