Vergewaltigter Frau von Anzeige abraten?
Wer als Ärztin oder Arzt das Opfer einer Vergewaltigung berät, unterliegt grundsätzlich der beruflichen Schweigepflicht, betonte Marianne Grahl, Rechtsanwältin und Fachanwältin in Frankfurt, gegenüber Medical Tribune. Geben Sie Information an Polizei oder Justiz weiter, ohne dass dies von der Patientin genehmigt ist, erfüllt dies einen Straftatbestand. Zwei Ausnahmen gibt es:
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