Vor dem Motoranlassen Blutzuckercheck nicht vergessen
Ob und wie oft ein Typ-2-Diabetiker seinen Blutzucker kontrollieren sollte, hängt vom jeweiligen Zweck der Messung ab: Soll eine bestehende Therapie angepasst werden, wollen Sie konkrete Empfehlungen geben oder das Hypoglykämierisiko abschätzen? Dr. Anna Minder von der Medizinischen Universitätsklinik, Kantonsspital Baselland, Liestal, empfiehlt Folgendes.
Zu Therapiebeginn eines neu diagnostizierten Diabetes mit Lifestylemaßnahmen und oralen Antidiabetika können mehrfach tägliche Selbstkontrollen motivieren, da die Patienten die Erfolge direkt beobachten. Zudem unterstützen sie die Anpassung ihrer Lebensgewohnheiten. Später genügt meist eine 1–2 wöchentliche Kontrolle.
Die Intensivierung der oralen Therapie mit einem Sulfonylharnstoff erfordert zumindest anfangs zusätzliche BZ-Messungen zu „hypoglykämischen“ Tageszeiten (morgens nüchtern, spätnachmittags) und nach körperlicher Aktivität.
Zu Beginn einer Insulintherapie mit Basisinsulin muss die Dosis an den nüchtern gemessenen Blutzuckerwert angepasst und dieser deshalb regelmäßig kontrolliert werden. Die Messfrequenz können Patienten jedoch bei stabilem Verlauf reduzieren. Letzteres gilt auch für Diabetiker mit einer zweimal täglichen fixen Mischinsulingabe oder einer Basis-Bolus-Insulintherapie mit fixen prandialen Boli (Cave: Hypoglykämien!)
Typ-2-Diabetikern mit einer Basis-Bolus-Insulintherapie oder Insulintherapie mit Mischinsulin in Abhängigkeit von den gemessenen BZ-Werten sollten sich 3–4 mal täglich pieksen.
Generell gilt laut der Kollegin für alle Patienten mit Antidiabetika, die Hypoglykämien auslösen können: Auto- oder Motorradfahren nur nach BZ-Kontrolle! Der Richtwert sollte vor Fahrtantritt > 5 mmol/l entsprechen und während längerer Fahrten in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.
Aufklärung der Patienten erhöht Empowerment
Damit die Selbstmessungen auch zur verbesserten Diabeteseinstellung führt, müssen Sie Patienten gründlich schulen und die Messungen gemeinsam besprechen.
Quelle: Minder A. Therapeut Umschau 2017; 74: 441-444