Weiterbildungs-Assi motivieren
Antwort von Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt
Bad Schwalbach:
MT-Experte Walter Isringhaus schlug in dem genannten Beitrag vor, daß man den Weiterbildungs-Assistenten beispielsweise mit einem Fixgehalt von 3500 DM entlohnen könne plus einer Leistungszulage, die abhängig berechnet werden könne nach Patientenzahlen oder nach Leistungspunkten, um Anreize für ein stärkeres Praxisengagement des Assistenten zu schaffen. Herr Dr. Reimann fragt an, bis zu welchem Umfang diese Absenkung des "Grundlohnes" zulässig sei und die vorgeschlagene Kombination mit einer leistungsabhängigen Vergütung in Einklang mit den Förderungsrichtlinien der örtlichen KVen bzw. Ärztekammern stehe.
Die Vergütung von…
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