Wohlverhalten während Verfahren kann Arzt retten
Das BSG hatte den Fall einer Zahnärztin zu entscheiden, die sich gegen die Entziehung ihrer Zulassung wendete. Auf Antrag der Kassen und der KZV entzog der Zulassungsausschuss im Juni 1997 die Zulassung der Klägerin wegen fortgesetzt unwirtschaftlicher Behandlungsweise in praktisch jedem Quartal seit ihrer Niederlassung im Jahr 1985. Ihr Widerspruch blieb ohne Erfolg.
Erst unwirtschaftlichversorgt und betrogen ...
Im Klageverfahren hat der beklagte Berufungsausschuss geltend gemacht, ihm sei erst nachträglich bekannt geworden, dass die Klägerin wegen mehrerer Betrugsfälle in den Jahren 1992 bis 1995 zu Lasten von Zahntechnikern zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung rechtskräftig verurteilt…
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