Zuzahlungen für Medikamente mit Harz IV möglich
Die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II von derzeit 347 Euro liegt nach Einschätzung des Bundessozialgerichts (BSG) deutlich über dem verfassungsrechtlich geschützten "physischen Existenzminimum". Daher können und müssen auch Arbeitslose die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente und weitere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, urteilte das BSG. Es wies damit die Klage eines Arbeitslosen gegen seinen Eigenanteil von monatlich 3,45 Euro ab. (Az: B 1 KR 10/07 R)
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurden die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahresbeginn 2004 neu geregelt. Seitdem müssen auch Arbeitslose für Arztbesuche, Medikamente,…
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