Aktive Sterbehilfe – das ist nicht meine Aufgabe!
Mittlerweile haben ja nun die politischen Ereignisse in Frankreich und der Ukraine unsere beschauliche politische Ruhe, ja unsere politische Lethargie tief greifend gestört – und die Themen unserer Nachrichten und Magazine besetzt. Bis dato konnten meist nur die Wirtschaftsnachrichten leichte Blutdruckschwankungen hervorrufen.
Doch trotz aller aktuellen Diskussionen und Schreckensnachrichten sollte keinesfalls die Debatte über die gesetzliche Regelung zur Sterbebegleitung/Sterbehilfe im Deutschen Bundestag in Vergessenheit geraten. Erinnern Sie sich? Es war im Dezember 2014! Mich hat damals sehr beeindruckt, dass die Mehrzahl der Rednerinnen und Redner im Bundestag sehr persönlich von ihrem Erleben sprachen.
Quer durch alle Fraktionen waren die eigene Betroffenheit und die emotionale Beteiligung deutlich herauszuhören. Entweder sprachen die Abgeordneten von Krankheits- und Todesfällen in ihrer Familie oder im Freundeskreis. Oder sie bekundeten ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche, sollten sie selbst in die Lage kommen, unheilbar krank zu sein.
Sterbehilfe-Debatte nicht vergessen!
Naturgemäß kamen die Redner, auch quer durch die Fraktionen, zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Die einen forderten die Legalisierung der „Tötung auf Verlangen“, andere den „assistierten Suizid“ und wieder andere lehnten jeglichen Eingriff in den Sterbeprozess ab. Folglich wurde auch die Zulassung von Organisationen gefordert, die – sei es kommerziell oder auf Spendenbasis – den Schwerkranken die Mittel zur Selbsttötung in die Hand „geben“ bzw. auf den Nachttisch „stellen“. Ebenso wurde das komplette Verbot derartiger Vereine verlangt.
Irritiert hat mich jedoch, dass bei den Zusammenfassungen in den Nachrichten und Sondersendungen hauptsächlich die Befürworter einer legalisierten Sterbehilfe zu Wort kamen, gezeigt oder zitiert wurden. Während in den gedruckten Medien berichtet wurde, die meisten Abgeordneten hätten sich gegen eine wie auch immer geartete Sterbehilfe ausgesprochen. Wie passt das zusammen? Ja und welcher Gesetzentwurf würde denn nun eine Mehrheit bekommen?
Welcher Gesetzentwurf würde denn nun eine Mehrheit bekommen?
Umso mehr hat mich Folgendes erfreut: Am 12.12.2014 kamen die Vorsitzenden aller deutschen Landesärztekammern zu einer Vorstandssitzung in Berlin zusammen. Und die einheitliche Mitteilung des Vorstands ist ganz klar: „Ärzte leisten Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben“ (...).* Selbst ein Sitzungsfoto spricht Bände: Die Vorsitzenden der Landesärztekammern sitzen zusammen mit dem Vorsitzenden der Bundesärztekammer, der die Grundsatzerklärung vorträgt, „in zwei Reihen aufgereiht“.
Auch nonverbal ist die Aussage der Kolleginnen und Kollegen bereits klar und eindeutig: Wir Ärzte und Ärztinnen sind uns einig in dieser, uns so wichtigen Aussage der Grundsatzerklärung. Das heißt, wir werden alles tun, was in unseren Kräften steht, um Patienten in schweren Zeiten beizustehen, sie und ihre Angehörigen zu trösten, Beschwerden und Schmerzen zu lindern. Wir unterstützen die Pflegenden, seien es berufliche oder familiäre Helfer, und organisieren jede mögliche soziale Unterstützung.
„Ärzte leisten Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben“
Aber: Wir lehnen es ganz entschieden ab, jemanden auf sein Verlangen hin zu töten oder ihm zu helfen, sein Leben selbst zu beenden – auch wenn wir Menschen in derartigen Situationen verstehen können. Unsere ureigensten ärztlichen Aufgaben sind die Erhaltung von Leben und die Wiederherstellung von Gesundheit. Ich gebe ja zu, ich bin nicht immer mit den Erklärungen der Bundesärztekammer oder meiner Landesärztekammer einverstanden, aber in diesem Fall konnte ich nicht anders: Ich bin stolz auf Euch, liebe PräsidentInnen!
*www.bundesaerztekammer.de