1,5 Milliarden Innovationsförderung Beim Übergang in die Regelversorgung hakt es noch
Es fehle jedoch bisher ein klarer Mechanismus, wie für den Transfer empfohlene Projekte in die Regelversorgung überführt werden. „Wichtig ist eine höhere Verbindlichkeit für die jeweils adressierten Institutionen, den Empfehlungen des Innovationsausschusses auch zu folgen. Zudem sollten längere Förderzeiträume ermöglicht werden“, so Dr. Bruns.
Durch den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss wurden bisher fast 600 Projekte in den Bereichen der neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung gefördert. Insgesamt flossen so über 1,5 Milliarden Euro. Insbesondere sollten aus Sicht der DKG bestehende Versorgungsgrenzen überwunden werden. Von einem deutlichen Nachbesserungsbedarf spricht der Generalsekretär. Ein Blick ins Ausland, wo die Implementierung in die Regelversorgung von Anfang an mitgedacht werde, könne helfen, die Schwachstellen des Innovationsfonds zu beseitigen und somit die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern.
Auch Dr. Ursula Marschall, Forschungsbereichsleiterin Medizin und Versorgungsforschung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung, sieht die teils bestehenden Selektivverträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen nur als temporäre Lösung: „Ziel muss es aber sein, die Regelversorgung zu verbessern“. Wie Projekte in die Regelversorgung überführt werden könnten, solle man schon beim Projektstart diskutieren und mitdenken.
Quelle: Brennpunkt Onkologie