Klinikreform Das Wohl und Weh der Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

An der Idee, Kliniken durch die Krankenhausreform zu entkommerzialisieren, gibt es durchaus Zweifel. An der Idee, Kliniken durch die Krankenhausreform zu entkommerzialisieren, gibt es durchaus Zweifel. © Manuel Schönfeld – stock.adobe.com

Als Vorsitzender der DGIM-Kommission „Struktur der Krankenversorgung“ verfolgt Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland, Aachen, aufmerksam das Mühen von Bund und Ländern um eine Krankenhausreform. 

Transparenz in den Klinikstrukturen herzustellen und kompliziertere, medizinische Leistungen zu zentralisieren, sei sinnvoll, betont er im Podcast O-Ton Innere Medizin. 

Doch was sich anfangs politisch gut anhörte, wird von Ärzten zunehmend kritisch betrachtet. Beispiel: Tausende Diagnosen sollen künftig 65 Leistungsgruppen zugeordnet werden. Um die Komplexität der diagnosebezogenen Versorgung finanziell abzubilden, seien aber eher die ursprünglich genannten 125 oder sogar noch mehr Leistungsgruppen notwendig, meint der Diabetologe. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften hätten über die AWMF viele Differenzierungsvorschläge gemacht und die DGIM monierte beim Bundesgesundheitsministerium, dass für die Angiologie keine separate Leistungsgruppe vorgesehen ist. Schließlich bedürften komplexere Versorgungsinhalte in der Regel spezifischer personeller und struktureller Voraussetzungen, die zu finanzieren sind. Durchgedrungen ist man mit den Hinweisen jedoch nicht.

Und wenn die Vorhaltepauschale nicht vollständig an die personelle und technische Ausstattung, sondern an den Fall gekoppelt wird, fehlt Prof. Müller-Wieland „die märchenhafte Imagination, wie daraus Entkommerzialisierung werden soll“. Eine Systemveränderung gegenüber den DRG sieht er darin nicht.

Eine weitere zentrale Kritik lautet: Die ärztliche Weiterbildung kommt im Gesetzentwurf nicht vor. Doch „ohne Nachwuchs keine Zukunft“. Die Weiterbildung müsse bei der Personalbemessung einkalkuliert werden und ihre Entwicklung im stationären wie ambulanten Bereich bedacht werden. Die DGIM betont, dass auch nach der Krankenhausreform in allen Schwerpunkten der Inneren Medizin die Weiterbildung gewährleistet sein muss. Wichtig könnte hierbei das Bilden von Weiterbildungsverbünden und das Nutzen digitaler Instrumente werden.

Positiv bewertet Prof. Müller-Wieland die Möglichkeiten der regionalen und der transsektoralen Versorgungsgestaltung. Die verantwortlichen Funktionsträger sollten hier konstruktiv zusammenarbeiten. „Wenn wir nicht in diesen Dialog kommen, besteht eine hohe Gefahr, dass jeder für sich in Probleme kommt.“

Einen klaren Kommentar hat der DGIM-Experte zum Bundes-Klinik-Atlas des BMG – samt dem Appell, dieses Angebot hurtig zu verbessern. Sie wollen erfahren, ob die Unikliniken zu den Reformgewinnern gehören werden und was die Digitalisierung in der Versorgung künftig leisten sollte? Hören Sie rein!

Medical-Tribune-Bericht

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