Rechtsanspruch auf Sprachmittlung Dolmetscher:in in der Sprechstunde auf Kassenkosten

Gesundheitspolitik Autor: Lara Sommer

Für die Sprachmittlung gibt es bisher keine gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet auch, dass keine Kostenübernahme durch GKV oder SPV beantragt werden kann. Für die Sprachmittlung gibt es bisher keine gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet auch, dass keine Kostenübernahme durch GKV oder SPV beantragt werden kann. © bsd studio – stock.adobe.com

Sprachmittlung sei ein wichtiges Hilfsmittel für Fachkräfte im Gesundheitswesen, betonte der Sachverständige Bernd Meyer von der Universität Mainz vor dem Gesundheitsausschuss. Sprachbarrieren behinderten eine effiziente Versorgung, verursachten Reibungsverluste und benachteiligten Personen mit geringen Deutschkenntnissen.

Langfristig sehe er einen Bedarf von 800.000 bis einer Million Einsätzen im Jahr, erklärte er im Rahmen einer Anhörung zum Antrag der Linksfraktion, Sprachmittlung in die Leistungkataloge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung sowie im Bereich der Rehabilitation aufzunehmen.

Digitalisierung ist nur Unterstützung, kein Ersatz 

Aus Sicht des Bundesverbandes der Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen kämen auf jeden Fall nur qualifizierte und offiziell zugelassene Sprachmittler:innen für eine solche Aufgabe infrage. Übersetzungsprogramme eigneten sich nicht, da es in der Patientenversorgung auch um Gefühle gehe. Ferndolmetschen über Online-, Video- und Telefonverbindungen sei möglich, allerdings auch  kein vollständiger Ersatz für eine dolmetschende Person vor Ort.

Eine Vertreterin der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe mahnte, dass auch Menschen mit Sprachkenntnissen, aber Einschränkungen durch Migrationsgeschichte oder kognitiven Einschränkungen von einer professionellen Sprachmittlung profitieren können müssen. In diesen Fällen gehe es darum, in einfache Sprache zu übersetzen und kulturelle Besonderheiten zu berücksichtigen. 

Der GKV-Spitzenverband wies darauf hin, dass mangels einer gesetzlichen Regelung derzeit keine Kostenübernahme für Sprachmittlung durch GKV oder SPV in Betracht komme. Ein solches Angebot könnte zukünftig gegebenenfalls in die Integrations­politik eingebettet und über Steuern finanziert werden.

Quelle: Pressemitteilung – Deutscher Bundestag