EBM-Ziffern neu gemischt: mehr Einzelleistungen für den Hausarzt

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Der neue Hausarzt-EBM kommt. Nicht zum 1. Juli, wie ursprünglich geplant, einen Start ab 1.10.2013 hält Dr. Burkhard John aber für realistisch. Der Chef der KV Sachsen-Anhalt stellte auf den 9. Mitteldeutschen Fortbildungstagen die wichtigsten Neuerungen im EBM vor.

Dr. Burkhard John

Vorstandsvorsitzender der

KV Sachsen-Anhalt

Viele Hausärzte haben kein Verständnis dafür, dass sie sich schon wieder auf einen neuen EBM einstellen müssen. Dr. John erklärte den Handlungsbedarf damit, dass es mit dem heutigen EBM und der weitgehenden Pauschalisierung der hausärztlichen Leistungen kaum möglich sei, den Krankenkassen die umfassende Tätigkeit eines Hausarztes deutlich zu machen.


„Ob der Arzt einen Patienten wegen Grippe oder Hypertonie behandelt, die abgerechneten Ziffern sind nahezu die gleichen“, sagt John. Deshalb sei eine Weiterentwicklung bzw. Änderung des hausärztlichen EBM-Kapitels nötig.


Künftig wird es wieder Einzelleis­tungen geben, die nicht in der Versichertenpauschale enthalten sind. Dazu gehören:
•    Nr. 03206 Gespräch
•    Nr. 03320 EKG
•    Nr. 03450 Mitbetreuung von Patienten mit onkologischer Erkrankung
•    Nr. 03325 ABI-Messung (Bestimmung des Knöchel-Arm-Indexes)

Eine versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale wird automatisch von der KV zugesetzt werden. Automatisch eingetragen wird auch die Versichertenpauschale, die in sechs Altersgruppen untergliedert wird (bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, vom 3. bis zum 5. Lj., vom 6. bis zum 18. Lj., vom 19. bis zum 54. Lj., vom 55. bis zum 75. Lj. und ab dem 75. Lj.). Der Chronikerzuschlag wird neu definiert, künftig soll es vier Stufen geben.

KV setzt Zuschläge automatisch zu

Statt der alten Nr. 03212 wird es die Nr. 03200 geben. Statt mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakten ist künftig nur noch mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich. Die Zuschläge zur Versichertenpauschale Nr. 03000 erfolgen dann – ähnlich der Systematik in Hausarztverträgen – in Stufen: bei mindestens einer bzw. zwei bzw. drei oder mehr als drei Erkrankungen. Hierüber wird noch mit den Krankenkassen verhandelt. Der Arzt muss nicht aktiv werden; der Zuschlag soll automatisch durch die KV erfolgen.


Medizingeräte in der Hausarztpraxis sollen sich wieder amortisieren können, so Dr. John. Dafür wird es Zuschläge zur Fixkostendeckung geben. Dr. John erklärte dies am Beispiel der Nr. 03360 (Schilddrüsen-Sonographie): Ein Hausarzt muss pro Quartal 25 Sonographien durchführen, damit er über diese Anzahl hinaus einen Zuschlag für weitere Sonographien erhält (egal, ob er diese durchführt oder nicht).


Für die ersten 25 erhält er eine Summe, die sich aus dem Honorar für die ärztliche Leistung (AL – 6,19 Euro) und den Zuschlag für die Technik (TL – 2,30 Euro) zusammensetzt. Ab der 26. Leistung erhält er einen TL-Zuschlag von 1,24 Euro, allerdings nur bis zu einer Obergrenze .


D.h.: Führt ein Hausarzt bis zu 25 Sonographien durch, erhält er für jede die AL- und TL-Honorierung von insgesamt 8,49 Euro. Für jede weitere erbrachte Sonographie gibt es für die AL 6,19 Euro – und gleichgültig, wie viele er weiterhin durchführt einen TL-Zuschlag bis zu einer Obergrenze, die im Beispiel 857 Fälle ist (siehe Grafik). Das macht 1,24 Euro mal 857 Fälle = 1062,68 Euro pro Quartal.

125 Mio. Euro für Geriatrie und Palliativmedzin

Diese Zuschlagssystematik soll es nicht nur für Geräte geben, sondern z.B. auch für kleinchirurgische Leistungen, so Dr. John. Denn es sei ja gewollt, dass etwa der Hausarzt auf dem Land diese Leistungen erbringt bzw. dafür Räumlichkeiten und Geräte (Skalpell, Steri etc.) vorhält.


125 Mio. Euro sollen im haus­ärztlichen Bereich in die geriatrische und palliativmedizinische Versorgung fließen. Dafür werden neue Ziffern eingeführt, z.B. die Nr. 03420 – Zuschlag zur Versichertenpauschale für die hausärztliche geriatrische Basisversorgung (nur nach Vollendung des 70. Lebensjahres).


Eine besondere Qualifikation des Hausarztes zur Abrechnung ist nicht erforderlich. Zur Abrechnung der Geriatrie-Nr. 03422 ist jedoch die Absolvierung eines 60-stündigen Geriatriekurses erforderlich. Auch wird es eine neue Ziffer zur Palliativmedizin geben, wobei es hier z.B. um koordinierende Maßnahmen geht.

Akupunktur ohne Grundpauschale

Weiterhin soll es neue Ziffern für die Delegation von Leistungen an MFAs/Verahs etc. geben. Auch sind Zuschläge zu Hausbesuchen geplant.


Ärgerlich wird es für Hausärzte, die sog. hausarztuntypische Leistungen (siehe Kasten) erbringen. Bei allen Patienten, bei denen der Hausarzt z.B. Akupunktur erbringt, entfällt sowohl die Versichertenpauschale als auch der Chronikerzuschlag.

 

„Hausarztuntypische“ 
Leistungen (Auszug):

• Schmerztherapie

• Akupunktur

• Psychotherapie

• Phlebologie

• Schlafstörungsdiagnostik

• Leistungen Drogensubstitution


Hier werden Praxisinhaber entscheiden müssen, ob sie sich auf die haus­ärztlichen Leistungen konzentrieren oder ob sich z. B. die Akupunktur weiterhin lohnt. Mit dieser Neuregelung soll verhindert werden, so Dr. John, dass sich Kollegen auf die „hausarztuntypischen“ Leistungen stürzen.



Quelle: 9. Mitteldeutsche Fortbildungstage, Halle an der Saale, 2013