Ein billiger Jakob in der Rettungsmedizin?
Mit dem soeben verabschiedeten Gesetz wird der Beruf des Notfallsanitäters neu geordnet. Die Qualifikation soll verbessert werden, indem neue Ausbildungsziele definiert werden. Die Ausbildung wird von zwei auf drei Jahre verlängert und für die gesamte Dauer vergütet.
In den Ausbildungszielen wird beschrieben, über welche Kompetenzen die neuen Notfallsanitäter verfügen sollen. Genau daran stoßen sich Vertreter der Ärzteschaft. Denn im Gesetz ist von „invasiven Maßnahmen“ und dem eigenständigen „Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen“ die Rede. Darin sieht Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, die Gefahr, dass der „billige Jakob“ Einzug in die Rettungsmedizin hält.
Rettungsmedizin: Bis zum Arztkontakt könnte wertvolle Zeit vergehen
Zwar sei eine verbesserte Qualifizierung des Personals im Rettungsdienst generell zu begrüßen, so der Kammerpräsident. Doch durch die geplante Kompetenzerweiterung könne am Einsatzort und auf der Transportfahrt viel wertvolle Zeit bis zur Diagnose und Behandlung durch einen Arzt verloren gehen. Auch könne etwa die Gabe von diagnoseverschleiernden Schmerzmitteln vor Ort eine spätere ärztliche Diagnose unmöglich machen.
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Gefährdung der Patientenversorgung?
Von einer Gefährdung der Patientenversorgung geht auch die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands aus. Sie verweist darauf, dass selbst die Approbation als Arzt keine ausreichende Sicherheit der Versorgung von Notfallpatienten biete und deshalb eine Weiterbildung „Notfallmedizin“ gefordert werde. Insbesondere „invasive Maßnahmen“ gehörten in die Hand des Notarztes.
Anders bewertete das der Berufsverband für den Rettungsdienst. Man betrete mit dem Gesetzentwurf kein Neuland. Vielmehr werde im Rettungsdienstbereich – gegenwärtig ohne konkrete gesetzliche Regelung – seit vielen Jahren so verfahren. Auch der Vertreter der Johanniter-Unfall-Hilfe bestätigte, dass schon heute in manchen Fällen Aufgaben des Notarztes übernommen würden.
Bei lebensbedrohten Patienten sei dies Einsatzpraxis und auch klar geregelt, sagte der Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes. Unsicher sei die Situation bei nicht lebensbedrohlichen, gleichwohl aber extrem schmerzhaften Verletzungen.
Vermeidung unnötiger Notarzteinsätze
Auch die Kostenbewertung ist kontrovers. Das Bundesgesundheitsministerium geht von zusätzlichen Kosten in Höhe von 42 Mio. Euro pro Jahr aus. Davon sollen rund 38 Mio. Euro von der GKV getragen werden. Diese Kosten entstehen vor allem durch die neue Ausbildungsvergütung. Das BMG erwartet im Gegenzug Einspareffekte bei Krankenhauseinweisungen und durch die Vermeidung unnötiger Notarzteinsätze.
Die BÄK erwartet dagegen eine Steigerung der Kosten des Rettungswesens durch die verzögerte notärztliche Versorgung, aber auch durch die vorhersehbare Verteuerung der Berufshaftpflicht für die Notfallsanitäter. Auch das Gehaltsniveau der Notfallsanitäter werde gegenüber den alten Rettungsassistenten steigen.
Die GKV sieht sich nicht in der Finanzierungspflicht; der Rettungsdienst sei als Teil der Gefahrenabwehr „eindeutig eine öffentliche Aufgabe“.
Trotz dieser Bedenken wurde das neue Gesetz vergangene Woche im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Der Gesundheitsausschuss hatte zuvor lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen.