Fachgesellschaft warnt vor einem Verzicht auf Sonographien
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) fürchtet einen Bedeutungsverlust von Sonographien in der Schwangerschaft. Die neue Strahlenschutzverordnung verbiete ab Ende 2020 das „Baby-TV“; der Begründungstext dazu könne allerdings zu einem generellen Misstrauen gegenüber der Sonographie führen, sorgt sich die DEGUM. Und falls der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), DNA-Screenings bei Risiko-Schwangerschaften zur Kassenleistung erklärt, könnten Eltern das nicht als Ergänzung, sondern als Ersatz für Sonographien missverstehen.
„In der Strahlenschutzverordnung wird Ultraschall als Methode schlecht gemacht“, klagt Vizepräsident PD Dr. Kai-Sven Heling. Das Verbot von „Baby-TV“ unterstützt er. Denn oft werde dieses von Nichtärzten wie Hebammen oder Heilpraktikern angeboten, die die Aufnahmen nicht medizinisch einordnen könnten. Eltern wähnten sich dann „in trügerischer Sicherheit“ und verzichteten ggf. auf medizinische Ultraschalluntersuchungen, sagt DEGUM-Vorstandsmitglied Professor Dr. Peter Kozlowski.
Doch statt einer Diskreditierung des Ultraschalls sei vielmehr dessen Förderung nötig. Prof. Kozlowski plädiert für eine reguläre GKV-Erstattungsfähigkeit der Feindiagnostik. Diese ist bislang nicht Teil der Routineversorgung in der Schwangerschaft und wird von den Patientinnen in der Regel selbst gezahlt.
NIPT ersetzt nicht die Ultraschalluntersuchung
„Mehr als die Hälfte relevanter fetaler Fehlbildungen“ könne etwa bei der frühen Ultraschallfeindiagnostik und dem ergänzenden Bluttest im ersten Schwangerschaftstrimester entdeckt werden, so Prof. Kozlowski.
Die DEGUM würde es als Stärkung der pränatalen Vorsorge begrüßen, wenn der G-BA nicht-invasive Pränataltests (NIPT) zur Kassenleistung macht. Allerdings funktioniere das nicht ohne Ultraschalluntersuchungen. „Wir beobachten in der pränataldiagnostischen Beratung, dass ein unauffälliger Befund eines DNA-Screenings auf Trisomie mit einem gesunden Kind gleichgesetzt wird“, berichtet Prof. Kozlowski. „Der Verzicht auf eine frühzeitige differenzierte Ultraschalluntersuchung kann auch zur Folge haben, dass Fehlbildungen des Ungeborenen erst spät entdeckt werden.“
Quelle: Pressekonferenz – DEGUM