G-BA: Neue Festbetragsgruppen für Humaninsuline und Insulinanaloga
Der Beschluss des G-BA besagt:Humaninsulin und Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes Typ 1 und 2 werden in drei Festbetragsgruppen zusammengefasst.Es wird je eine Gruppe für schnell wirkende Insuline, intermediär und lang wirkende Insuline sowie für schnell und intermediärwirkende kombinierte Insuline gebildet.
G-BA: Festbeträge anstelle von Verordnungseinschränkungen
Die Festbetragsgruppen ersetzen die zum Teil seit Jahren gültigen Verordnungseinschränkungen für Insulinanaloga sowie die derzeit noch gültigen Festbetragsgruppen für Humaninsuline. Ausgenommen von den Festbetragsgruppen sind Insulinpräparate in Durchstechflaschen, die für die Pumpentherapie zugelassen sind.
BMG prüft, Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Der Beschluss des Gemeinsame Bundesausschusses tritt nach Prüfung und Nichtbeanstandung durchs Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
„Festbeträge stellen eine wirtschaftliche, differenzierte und medizinisch hochwertige Arzneimittelversorgung von Diabetikern sicher, ohne notwendige Therapieoptionen einzuschränken“, erklärte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken. Die Hersteller von Insulinen hätten damit nun jenseits von Rabattverträgen Planungssicherheit für die gesamte GKV.
Forschende Pharma-Unternehmen: "ein verstörendes Signal"
Der Vorsitzende des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), Dr. Hagen Pfundner, kritisierte die Entscheidung des G-BA, Festbetragsgruppen für alle Insuline zu bilden: "Sie zeugt aus unserer Sicht von wenig wirtschaftlicher Kompetenz, denn die Entscheidung kostet das Land mehr als sie bringt. Die Wirtschaftlichkeit der Insuline ist bereits durch Versorgungsverträge mit den Kassen sichergestellt; daher besteht keine Notwendigkeit für einen Festbetrag." Er bewertet die G-BA-Entscheidung als ein "verstörendes Signal" und sieht damit einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden für den Standort verbunden.
„Mit seiner Entscheidung erkennt der G-BA die in klinischen Studien nachgewiesenen patientenrelevanten Vorteile von modernen Insulinen gegenüber Humaninsulin erneut nicht an“, äußerte sich die Geschäftsführerin von Novo Nordisk, Camilla Sylvest. „Etwa eine Million Menschen mit Diabetes in Deutschland profitieren täglich von dem optimierten Wirkprofil, der verbesserten Sicherheit und der einfacheren Handhabung moderner Insulintherapien. Gemeinsame Festbetragsgruppen für moderne Insuline und Humaninsuline werden diesen Vorteilen nicht gerecht.“
Auch die Lilly Deutschland GmbH kritisiert eine "Preisobergrenze auf Humaninsulinniveau" durch Einführung neuer Festbetragsgruppen. Für Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes bedeute das, "dass der Patientennutzen bei einer Behandlung mit Analoginsulin im Vergleich zu Humaninsulin nicht ausreichend anerkannt wird". Die Aspekte Lebensqualität und Patientennutzen blieben bei dieser Entscheidung unberücksichtigt.
Im Juli 2006 hatte der G-BA beschlossen, dass schnell wirkende Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes Typ 2 grundsätzlich nur noch dann zulasten der GKV verordnungsfähig sind, wenn diese nicht teurer sind als Humaninsulin. Eine entsprechende Einschränkung erfuhren 2010 lang wirkende Insulinanaloga. Beide Beschlüsse sahen Ausnahmen vor. Die Reaktion darauf waren Verträge zwischen Krankenkassen und Herstellern.