Grippeimpfung: G-BA berät über Vierfachschutz
Eine „schnelle Entscheidung“ fordert die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Bislang gibt es für die GKV keine verbindliche Regelung, ob zum Grippeschutz ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist.
Am 11. Januar hatte sich die Ständige Impfkommission (STIKO) für die vier- statt dreiwertige Variante ausgesprochen. Seit der Saison 2013/14 sind Vierfachimpfstoffe in Deutschland verfügbar, die eine zweite B-Virus-Linie enthalten. G-BA-Chef Prof. Josef Hecken kündigte an, dass zügig innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten über eine Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie entschieden werde. Der G-BA habe bisher STIKO-Empfehlungen überwiegend eins zu eins übernommen. Für Spekulationen über eine Nichtumsetzung der Empfehlung und einer daraus folgenden schlechteren Behandlung von GKV-Versicherten gebe es keinen Anlass.
Kassen wie die Barmer und die AOK Hessen übernehmen bereits die Kosten des Vierfach-Impfstoffes für Versicherte in Risikogruppen.