G-BA präsentiert Agenda für 2020
An ein „schweres Jahr 2019“ erinnert sich der unparteiische Vorsitzende G-BA Professor Josef Hecken. Das liegt u.a. an den einstigen Plänen des Bundesgesundheitsministers, zur Beschleunigung von Verfahren dem G-BA die Beschlussfassung per Verordnung abnehmen zu wollen. Immer wieder sei seitens der Politik betont worden, so Prof. Hecken, dass man die Selbstverwaltung schätze, sofern sie funktioniere. Die Frage sei aber, wie „funktionieren“ auszulegen sei. Gehe es um Entscheidungen gemäß der öffentlichen Meinung oder auf Basis evidenzbasierter Medizin?
Letztlich hat die Politik diese Frage beantwortet, denn Jens Spahn kam mit seinem Vorstoß, negative Entscheidungen des G-BA durch Ministerverordnung ersetzen zu können, nicht durch. Ausgangspunkt war die Liposuktion auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen.
NIPT-Beschluss gehörte zu den schwierigsten Aufgaben 2019
Eine Neuerung gibt es dennoch: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters sind seit diesem Jahr Methodenbewertungsverfahren statt in drei nun innerhalb von zwei Jahren nach Antragsannahme abzuschließen.
Zu den schwierigsten Beschlüssen des G-BA im vergangenen Jahr habe jener zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPT) als Kassenleistung gehört, so Prof. Hecken. Der G-BA sehe sich eigentlich für so eine fundamental ethische Fragestellung nicht berufen. „Wir begreifen uns als ein Organ, dass auf der Basis von vorhandener Evidenz fachliche Entscheidungen trifft“, so der Unparteiische. Er zeigte sich enttäuscht, dass selbst die von Bundestagsabgeordneten angestoßene Orientierungsdebatte zu keiner Positionierung geführt hatte. Er erwartet Klarheit zur Gendiagnostik.
Als Erfolg 2019 stellte Prof. Hecken die neue Bedarfsplanungsrichtlinie dar, die Ober- und Untergrenzen für die Sitze einzelner Fachgruppen beinhaltet (Kardiologen, Nephrologen, Rheumatologen, Psychiater/Psychotherapeuten).
Themen des G-BA in diesem Jahr
- Beschluss zu den neuen Disease-Management-Programmen Osteoporose und rheumatoide Arthritis. Auch die Implementierung neuer digitaler Medien in DMP wird Thema sein.
- Die NIPT-Versicherteninformation soll bis Jahresende beschlossen werden.
- Die Beratungen zu einer biomarkerunterstützten Entscheidungsstrategie bei frühem Brustkrebs werden bezüglich weiterer Testverfahren fortgesetzt.
- Detailregelungen in den Richtlinien zur Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen werden voraussichtlich im April 2020 beschlossen.
- Beschlossen werden sollen auch die Vorgaben für ein datengestütztes, zeitnahes Management zur telemedizinischen Betreuung von Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz in der vertragsärztlichen Versorgung (Beispiel: Fontane-Projekt).
- Es soll neue Mindestmengenregelungen geben für ausgewählte planbare stationäre Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist.
- Ergebnisse aus Patientenbefragungen sollen künftig als zusätzliche Datenquelle in die Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen eingehen. 2020 will der G-BA dazu die Entwicklung von Online-Patientenbefragungen beauftragen.
- Der G-BA berät über Zweitmeinungsverfahren bei der Knie-Endoprothetik und bei Eingriffen am Rücken.
- Die 2019 begonnenen Beratungen zu Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung im Rahmen ärztlicher Fernbehandlung sollen abgeschlossen werden.
- Es sind Vorgaben für die Integrierten Notfallzentren zu beschließen hinsichtlich apparativer Ausstattung, kommunikativer Prozesse und Personalanforderungen.
- Das Arzneimittel-Informationssystem für Verordner wird umgesetzt. Der G-BA stellt die Informationen zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel als strukturierte Datensätze für die Praxissoftware zur Verfügung. Pfeile nach oben und nach unten sollen dann ab Juli über Zusatznutzenentscheidungen informieren und Ärzten helfen, ohne Regressangst verordnen zu können.
Neue Datenerhebungen als Schwerpunkt in diesem Jahr
Große Themen 2020 werden neue Möglichkeiten der Datenerhebung in der Zusatznutzenbewertung für neue Arzneimittel sein sowie Erprobungsstudien. Wie wichtig neue Wege zur Evidenz sind, zeigt u.a. das derzeit teuerste Medikament Zolgensma® gegen spinale Muskelatrophie. 2,3 Mio. Euro kostet die Spritze. Einmal gegeben sei das aber billiger als in Summe das jährlich zu verabreichende Vergleichspräparat Spinraza®, so Prof. Hecken.Quelle: Pressegespräch des G-BA